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Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

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Rechtsnatur, Ziele und Motive

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsnatur

Die Rechtsnatur des Vorkaufsrechts wird gleich durch mehrere Aspekte geprägt:

  • Gestaltungsrecht, dessen Ausübung Rechte und Pflichten wie aus einem gewöhnlichen Kaufvertrag begründet [vgl. hiezu BGE 109 II 219 Erw. 2b]
  • Doppelt bedingtes Recht
    • Bedingung 1
      • Verkauf des Vorkaufsgegenstandes
    • Bedingung 2
      • Ausübung des Vorkaufsrechtes

Weiterführende Informationen

Vorkaufsrecht   =   Gewillkürte Verfügungsbeschränkung

  • Einschneidender Eingriff ins Eigentumsrecht
  • Viele Kaufinteressenten denken, dass ihr Angebot bei Vorliegen eines „Vorkaufsrecht zu Preis und Bedingungen eines Dritten „nur für die Preisbestimmung durch den VKR-Berechtigten dient

Ziele

  • Grundstücks- bzw. Gegenstands-Sicherung für den Verkaufsfall

Motive

  • Grundstück bzw. Gegenstand soll im Familienbesitz bleiben
    • VKR-Berechtigte gab zB bei der Erbteilung zG des heutigen Eigentümers (Miterben) forfait
    • Bei Verkaufsabsicht soll der zum Zuge gekommene Erbe dem in der Erbteilung erfolglos gebliebenen das Grundstück überlassen müssen
  • Spekulationsverhinderung
  • Arrondierungsabsicherung für Nachbarn
    • zB auf Gegenseitigkeit

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