Auswirkungen der Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes
Zahl der Schlichtungsverfahren und Zunahme
Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtangelegenheiten wurden im zweiten Halbjahr 2017 16‘035 Schlichtungsverfahren anhängig gemacht.
Im Vorsemestervergleich (erstes Halbjahr 2017) ist dies ein Zuwachs um 24,7 %.
Einer der Gründe für die Zunahme war die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes.
Hauptursache: Rückgang des hypothekarischen Referenzzinssatzes
Erinnerlich ging der Referenzzinssatz zu Beginn der Berichtsphase der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,75 Prozentpunkten per 02.06.2017 auf 1,5 Prozentpunkte zurück:
Mietschlichtung
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die sachlich und örtlich zuständige Mietschlichtungsbehörde anzurufen. Sie besteht aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Mehrjahresstatistik
Statistik 2017 2. Halbjahr
Statt vieler Worte zu den einzelnen Anrufungsgründen bei den Schlichtungsbehörden sei auf folgende Tabellen und Grafiken des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) verwiesen:
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam