Unternehmenssteuerreform und AHV-Finanzspritze
Einleitung
Der Gesamt-Nationalrat hat, wie vorangekündigt, am 12.09.2018 die Steuervorlage 17 beraten.
Beratung
Die Mitglieder des Nationalrates waren sich über die Steuervorlage 17 weitgehend einig.
Die wichtigsten Entscheide des Nationalrats zur Steuervorlage 17 im Überblick:
- Steuerprivilegien
- Abschaffung international nicht mehr akzeptierter Steuerprivilegien für Statusgesellschaften (Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften, Gesellschaften mit privilegierter Besteuerung, Prinzipalgesellschaft, gemischte Gesellschaft)
- Die Räte sind sich einig
- AHV
- Die AHV soll zusätzlich rund CHF 2 Milliarden pro Jahr erhalten:
- CHF 1,2 Milliarden tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je 0,15 Lohnprozenten
- Die Bundeskasse steuert ihren Anteil am MWST-Demografie-Prozent beim, was der AHV rund CHF 520 Millionen einbringen soll
- Zudem soll der Bundesanteil an die AHV-Ausgaben von 19,55 % auf 20,2 % erhöht werden (= + CHF 300 Millionen)
- Die AHV soll zusätzlich rund CHF 2 Milliarden pro Jahr erhalten:
- Direkte Bundessteuer
- Der Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern wird von 17 % auf 21,2 % erhöht
- Die zusätzliche Milliarde Schweizerfranken gibt den Kantonen Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuersätze
- Die meisten Kantone wollen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
- Gemeindeklausel
- Die Gemeinden sollen für die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform abgefunden werden
- Geht es nach dem Willen des Ständerats, müssen die Kantone die Auswirkungen bloss berücksichtigen
- Dividendenbesteuerung
- Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent sollen wie folgt besteuert werden:
- beim Bund zu mindestens 70 %
- bei den Kantonen zu mindestens 50 %
- Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent sollen wie folgt besteuert werden:
- Forschung
- Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland soll zu 150 % von den Steuern abgezogen werden dürfen
- Patentbox
- In der Patentbox können die Kantone Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuern
- Die Entlastung darf höchstens 90 % betragen
- Stille Reserven
- Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können aufgedeckte stille Reserven während 10 Jahren abschreiben (Ziel: Gewinnsteuerreduktion)
- Die stillen Reserven von Unternehmen, die ihre kantonalen Steuerprivilegien verlieren, werden gesondert besteuert
- Mindestbesteuerung
- Die gesamte Entlastung durch Zinsabzug, Patentbox, Forschungsabzüge und gesonderte Besteuerung stiller Reserven soll auf 70 % begrenzt werden
- Kapitaleinlageprinzip
- Börsenkotierte Unternehmen dürfen Kapitaleinlagereserven nur noch dann steuerfrei auszahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten
- Ständerat
- Der Ständerat sieht gewisse Ausnahmen für zugezogene Unternehmen vor
- Nationalrat
- Der Nationalrat hat zwei weitere Ausnahmen beschlossen
- Zinsabzug
- Hochsteuerkantone können den Abzug eines fiktiven Zinses auf überschüssigem Eigenkapital zulassen (Ziel: Gewinnsteuerreduktion)
- Voraussichtlicher Profiteur: Kanton Zürich
- Finanzausgleich
- Mit der Steuervorlage wird der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst
- Geändert wird die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial
- Dies könnte dazu führen, dass einige Kantone ressourcenstärker werden und mehr an den Finanzausgleich beizusteuern hätten
- Mit der Steuervorlage wird der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst
- Kapitalsteuer
- Die Kantone können bei der Kapitalsteuer Erleichterungen vorsehen
- Transponierung
- Wer eine Unternehmens-Beteiligung verkauft, die ihm selber zu mindestens 50 % gehört, soll den Verkaufsgewinn immer versteuern müssen
- Aktuell ist der Verkauf von Beteiligungen unter 5 % steuerfrei
- Steueranrechnung
- Schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sollen unter Umständen Quellensteuern auf Erträgen aus Drittstaaten mit einer pauschalen Steueranrechnung geltend machen dürfen.
Differenzen
Differenzen gibt es nur beim:
- Kapitaleinlageprinzip
- Gemeindeartikel.
Grüne, GLP und BDP hatten grosse Vorbehalte gegen die Verknüpfung von Unternehmenssteuerreform und AHV-Finanzspritze.
Abstimmung
Der Nationalrat hat am Mittwoch in der Gesamtabstimmung dem „AHV-Steuerdeal“ zugestimmt, und zwar wie folgt:
- 114 zu 68 Stimmen bei 13 Enthaltungen
Weiterer Verlauf der Vorlagenbehandlung
Die Steuervorlage 17 geht nun zurück an den Ständerat.
Der Ständerat will am nächsten Montag darüber beraten und es soll die Vorlage bis Ende der Session unter Dach und Fach gebracht werden.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Medienmitteilung WAK-N 2 | parlament.ch
- Steuern – Steuervorlage 17: WAK-N setzt Beratung fort und stimmt in der Schlussabstimmung knapp zu
- Medienmitteilung WAK-N | parlament.ch
- Ausführungen der Verwaltung zum Kapitaleinlageprinzip (KEP) | parlament.ch
- Steuern – Steuervorlage 17: WAK-S stellt ihr Konzept vor
- Medienmitteilung WAK-S | parlament.ch
- Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren | fdk-cdf.ch
- Erläuternder Bericht Bundesrat | newsd.admin.ch
- Gesetzestext Entwurf Bundesrat | newsd.admin.ch
- Verordnung über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten / Entwurf Bundesrat | newsd.admin.ch
- Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) / Entwurf Bundesrat | newsd.admin.ch
- Patente
Artikelbild von Flooffy – Federal Palace of Switzerland, BernUploaded by Dodo von den Bergen, CC BY 2.0, Link