Der Bundesrat hat sich am 08.04.2020 mit den Geschäftsmiete-Verhältnissen befasst. Aufgrund der Corona-Massnahmen sind derzeit viele (Laden-)Geschäfte und Restaurants geschlossen. Mieter befürchten, ihre Mieten nicht mehr bezahlen zu können. Der Bundesrat sieht davon ab, in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Mietern und den Vermietern einzugreifen. Er ruft daher die betroffenen Mietparteien eindringlich dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu suchen und zu finden.
Im Zusammenhang mit den Notmassnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus wird die juristische Frage diskutiert, ob die verordneten Geschäftsschliessungen einen Mangel des Mietobjekts oder Pachtobjekts darstellen und entsprechend die Miete nicht mehr zu bezahlen wäre.
Der Bundesrat sei sich der schwierigen Situation vieler Geschäftsmieter bewusst, habe aber grösste Vorbehalte, über notrechtliche Massnahmen in die Vertragsbeziehungen der privaten Parteien einzugreifen. Zudem seien die Mietverhältnisse im Geschäftsbereich sehr vielfältig. Deshalb würde ein Eingriff, wie er auch immer ausfallen würde, den herrschenden Verhältnissen nicht gerecht werden.
Stattdessen ruft der Bundesrat alle beteiligten Akteure, d.h. die von dieser herausfordernden Situation betroffenen Mieter, Vermieter, Immobilienbewirtschafter, Verbände usw., eindringlich dazu auf, zu konstruktiven und pragmatischen Lösungen Hand zu bieten. Diese Lösungen könnten und sollten auf die konkrete Situation der betroffenen Mieter ausgerichtet werden. Diese könnten (teilweise) Mietzinserlasse, Stundungen oder vereinbarte Ratenzahlungen oder Kombinationen mit Mietvertrags-Verlängerungen etc. umfassen. Dazu benötige es Offenheit, Kreativität und guten Willen. Die gegenwärtige Situation fordere von allen Beteiligten, einen Beitrag zu einer für beide Seiten tragfähigen Lösung zu leisten.
Der Bundesrat beauftragte zudem das WBF, zusammen mit dem EFD im Rahmen eines Monitorings die Situation im Bereich der Geschäftsmieten zu beobachten und dem Bundesrat bis im Herbst 2020 Bericht zu erstatten.
Weiterführende Informationen:
- Standortbestimmung in der Notsituation
- Miet-Massnahmen des BR vom 27.03.2020
- Geschäfts-Mietobjekte
- Mietzinsrückstand
Quelle
LawMedia Redaktionsteam