SchKG 130
Dem Betreibungsamt steht ein erhebliches Ermessen für den Entscheid zum Verwertungsverfahren zu:
Der Freihandverkauf kommt vor allem in Frage, wenn für den Vermögensgegenstand ein nur beschränkter Interessentenkreis vorhanden ist, aufgrund:
- des Wertes oder
- der besonderen Art oder
- der Ausstattung.
Das Angebot des Bieters kann mit einer Bedingung erfolgen,
- da die Zustimmung zum Freihandverkauf kein Gestaltungsrecht darstellt.
Das Freihandkaufangebot fällt dahin, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird.
BGer 5A_390/2020 vom 16.02.2021 = Pra 2021 Nr. 52
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam