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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Freihandverkauf für Aktien und Stammanteile 

Datum:
08.10.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Aktien, Betreibung, Freihandverkauf
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 130

Dem Betreibungsamt steht ein erhebliches Ermessen für den Entscheid zum Verwertungsverfahren zu:

Der Freihandverkauf kommt vor allem in Frage, wenn für den Vermögensgegenstand ein nur beschränkter Interessentenkreis vorhanden ist, aufgrund:

  • des Wertes oder
  • der besonderen Art oder
  • der Ausstattung.

Das Angebot des Bieters kann mit einer Bedingung erfolgen,

  • da die Zustimmung zum Freihandverkauf kein Gestaltungsrecht darstellt.

Das Freihandkaufangebot fällt dahin, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird.

BGer 5A_390/2020 vom 16.02.2021   =   Pra 2021 Nr. 52

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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