Rechtsvorschlag: Zahlung des Schuldners führt nicht zu Rechtsvorschlag-Rückzug
SchKG 78 Der Schuldner hat seinen Willen, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen, eindeutig zu äussern. Seine Äusserung kann gegenüber dem Betreibungsamt oder gegenüber dem Gläubiger erfolgen. Die... weiterlesen