Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzugs ohne Vorliegen von Rückständen
OR 257d Die Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzugs gilt als unwirksam, wenn im Zeitpunkte ihrer Mitteilung keine Zahlungsrückstände (mehr) bestehen. Die Berufung des Mieters auf die Unwirksamkeit... weiterlesen