Grundlagen
Gesetzliche Grundlage OR 764: Begriff OR 765: Bezeichnung und Befugnisse OR 766: Zustimmung zu Generalversammlungsbeschlüssen OR 767: Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung OR 768: Aufsichtsstelle... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 764: Begriff OR 765: Bezeichnung und Befugnisse OR 766: Zustimmung zu Generalversammlungsbeschlüssen OR 767: Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung OR 768: Aufsichtsstelle... weiterlesen
Die KMAG profiliert sich gegenüber AG durch folgende Unterschiede: Vertrauensbildung durch persönliche Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter zwei Arten von Gesellschaftern, mit und ohne Geschäftsführungsbefugnis Vertretungsrecht... weiterlesen
Rechtsnatur der Kommanditaktiengesellschaft Kapitalgesellschaft (als Abart der Aktiengesellschaft; siehe Box) mit eigener Rechtspersönlichkeit teils kapital- und teils personen-bezogene Organisationsform durch Verbindung von zwei Arten von... weiterlesen
Für die KMAG gelten folgende Regeln: Primärhaftung Gesellschaftsvermögen der KMAG Sekundärhaftung unbeschränkt haftende Aktionäre („Geschäftsführungsaktionäre“ oder „Unternehmeraktionäre“) haften subsidiär persönlich unbeschränkt und solidarisch also Haftung... weiterlesen
Kommanditaktiengesellschaft (KMAG) = AG mit personalistischem Einschlag Die KMAG ist eine Zwischenform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Ihr Strukturschwerpunkt liegt bei den kapitalbezogenen Elementen. Personell betrachtet,... weiterlesen
Der markante Unterschied in der Ausprägung der KMAG bezieht sich auf ihren personalistischen Einschlag, die unterschiedliche Stellung der Gesellschafter. Die differierende Rechtsstellung der zwei Gruppen... weiterlesen
Das Recht der KMAG sieht zwingend drei Organe vor: Generalversammlung Verwaltungsrat Aufsichtsstelle Die Aufgaben der Organe sind aber grundlegend anders als jene der AG. Literatur... weiterlesen
An die Verwaltung der KMAG werden die gleichen Sorgfalts-Anforderungen wie für die Organe der AG. Die Verwaltung hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes... weiterlesen
Den unbeschränkt haftenden Aktionären steht das Kündigungsrecht wie einem Kollektivgesellschafter zu (vgl. OR 771 Abs. 1). Machen einer oder mehrere der unbeschränkt haftenden Aktionäre von... weiterlesen
Für das Ausscheiden eines unbeschränkt haftenden Aktionärs gilt folgendes: keine Amtsdauer keine Möglichkeit zur Abberufung durch die Generalversammlung Ausnahme Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aus... weiterlesen
Grundsätzlich sind auch für die Beendigung der KMAG die Regeln der AG-Auflösung anwendbar (vgl. OR 770 Abs. 2, Satzteil 1). Zwei Besonderheiten sind indessen auszumachen:... weiterlesen
Besteuerung der KMAG Die KMAG wird steuerlich wie die AG behandelt. Weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene sind Sonderbehandlungen vorgesehen [vgl. ISLER E., Zur steuerrechtlichen... weiterlesen
Wie das Bundesamt für Statistik Anfang Juli 2012 bekannt gab, hat die Anzahl der Unternehmensgründungen in der Schweiz im Jahr 2010 einen neuen Höchststand erreicht:... weiterlesen
Aktiengesellschaft allgemein BÄTTIG ANDREAS, Missbräuchliche Ausübung des Auskunfts- und Einsichtsrechts nach Art. 697 OR, Besprechung des Urteils 4A_36/2010 des schweizerischen Bundesgerichts vom 20. April 2010,... weiterlesen
Die Aktiengesellschaft (AG) ist der verbreitetste Gesellschaftstyp. Ihre Verbreitung verdankt die AG der Gesellschafter-Anonymität und der auf die Liberierungspflicht beschränkte Haftung der Gesellschafter. Wenn auch... weiterlesen
Das sog. Unternehmensstrafrecht ist am 01.10.2003 in Kraft getreten. Gestützt auf StGB 102 können nicht mehr nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmungen strafrechtlich sanktioniert werden.... weiterlesen
Die AG unterliegt im Unternehmenssteuerrecht: Kapitalsteuer auf dem Betrag des Aktienkapitals Gewinnsteuer (Ertragssteuer) auf dem Jahresgewinn entsprechend der Progression der Steuerhoheit Es gelten dabei die... weiterlesen
Werden nach Löschung neues Gesellschaftsvermögen und / oder nicht getilgte Verbindlichkeiten bekannt, kann nach Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interesses die AG durch den Richter wieder eingetragen... weiterlesen
Die AG kennt folgende Auflösungsgründe: Auflösung mit Liquidation Ablauf der statutarischen Dauer öffentlich beurkundeter GV-Beschluss Konkurseröffnung Auflösung ohne Liquidation Fusion durch Annexion Fusion durch Kombination... weiterlesen
Grundsätzlich ist dem Aktionariat möglich, ihre AG ohne Auflösung, ohne Liquidation, ohne Neugründung und ohne Vermögensübertragung in die Rechtsform einer GmbH zu überführen. Hiezu sind... weiterlesen