LAWINFO

Aktiengesellschaft

QR Code

Bedeutung und Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

KMAG-Bedeutung

  • Erstaunlich geringe Verbreitung
    • erstaunlich deshalb, weil die KMAG eine ideale Verbindung von Anlegeraktionären und Unternehmeraktionären ermöglicht
  • In der Praxis ziehen aber die Unternehmeraktionäre die AG der KMAG wegen der für sie geringeren, auf die Aktienliberierung beschränkten finanziellen Haftung vor.

Beispiele von KMAG’s

  • Compagnie Fincancière Michelin
  • Kappeler & Co. AG
  • Mayor & Cie. SA
  • Privatbanken
  • Finanzgesellschaften

Weiterführende Informationen

  • Die KMAG sollte schon in zwei Gesellschaftsrechts-Revisionen abgeschafft werden.
  • Beim letzten Abschaffungsgesuch hat sich eine „Groupe de réflexion“ für die Erhaltung und eine breitere Verwendung eingesetzt.

KMAG-Erscheinungsformen

  • personalistisch geführte Unternehmen, für die der Patron einstehen will
  • Privatbanken
  • Finanzgesellschaften

Als sog. „atypische Kommanditgesellschaft (atypKMAG)“ gilt die KMAG, in welcher die Geschäftsführung (Innenverhältnis) durch die Aufsichtsstelle wahrgenommen wird (umstritten). – Die Ziele der Kontroll- und Ueberwachungsfunktion der Aufsichtsstelle sind so nicht mehr gewährleistet (Stichwort: „Selbstüberwachung“)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.