Beschwerde ans Bundesgericht
Gegen den Beschwerdeentscheid des kantonalen Sozialversicherungsgerichtes kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 17.... weiterlesen
Gegen den Beschwerdeentscheid des kantonalen Sozialversicherungsgerichtes kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 17.... weiterlesen
Zuständigkeit Zuständig ist das Sozialversicherungsgericht des Kantons, in welchem der Arbeitgeber seinen Sitz hat bzw. hatte (AHVG 52 V). Anfechtungsobjekt Einspracheentscheid Anfechtungsobjekt ist in der... weiterlesen
Instanz Die Einsprache ist bei der verfügenden Ausgleichkasse einzureichen (ATSG 52 I). Frist Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage seit Miteilung der Schadenersatzverfügung (ATSG 52 I).... weiterlesen
Die zuständige Ausgleichkasse macht gegenüber dem Haftpflichtigen den Schadenersatzanspruch durch Verfügung geltend (AHVG 52 II). Zuständigkeit Zuständig für den Erlass der Schadenersatzverfügung ist die Ausgleichskasse,... weiterlesen
Das Verfahren gliedert sich auf in: Schadenersatzverfügung Einsprache Beschwerde ans Sozialversicherungsgericht Beschwerde ans Bundesgericht... weiterlesen
Anschlusspflicht Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64). Anmeldepflicht Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse... weiterlesen
Zu unterscheiden ist zwischen Verhalten des Arbeitgebers, welches eine Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen rechtfertigt und einen Haftungs-Ausschluss bewirkt Rechtfertigungsgründe: Bank-Abhängigkeit Business Defense Zahlungsaufschub Verhalten der Ausgleichskasse,... weiterlesen
Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang Natürlicher Kausalzusammenhang Zwischen absichtlicher bzw. grobfahrlässiger Verletzung der Beitragspflicht des Arbeit-gebers bzw.... weiterlesen
Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang Die Verschuldenskomponenten sind Urteilsfähigkeit (ZGB 16) vorsätzliches (absichtliches) oder grobfahrlässiges Verhalten Vorsatz... weiterlesen
Die AHV-Haftung nach AHVG 52 ist von folgenden Verantwortlichkeiten zu unterscheiden: Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers Haftung der Sozialversicherungsgesellschaft Haftung der Organe der Vorsorgeeinrichtungen Strafrechtliche Verantwortlichkeit... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10 ) Art. 52 AHVG Haftung Abs. 1 Fügt ein Arbeitgeber... weiterlesen