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AHV-Haftung

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AHVG-Pflichten

Datum:
14.01.2010
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anschlusspflicht

Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64).

Anmeldepflicht

Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anzumelden (AHVV 136 I).

Beitragspflicht

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

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