Anschlusspflicht
Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64).
Anmeldepflicht
Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anzumelden (AHVV 136 I).
AHV-Haftung
Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64).
Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anzumelden (AHVV 136 I).