Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
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Gerichtsexperte

Definition Gerichtsexperte   =         Gutachter, der in einem hängigen Prozessverfahren vom Gericht zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beistellt wird Grundlage... weiterlesen

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Privatgutachter

Definition Privatgutachter   =         Gutachter, der von einer beiden oder mehreren Parteien vorprozessual bzw. ohne hängiges Gerichtsverfahren zur Beurteilung einer bautechnischen oder... weiterlesen

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Tätigkeitsgegenstand

Es ist denkbar, dass der Architekt bzw. Ingenieur in folgenden Belangen als Experte berufen wird: Sachverständiger (als Privatgutachter, amtl. bestellter Sachverständiger) Feststellung / Messung von... weiterlesen

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Grundlagen

OR 363 ff. (Werkvertrag ev. OR 394 ff. (einfacher Auftrag) SIA-Richtlinie 155 (Richtlinien für die Ausarbeitung von Gutachten), unter der Voraussetzung der Übernahme dieser Norm... weiterlesen

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BHB-Haftung

Grundsatz Der Bauherrenberater haftet für getreue und sorgfältige Ausführung wie jeder andere Beauftragte: Haftung Haftungsanlässe Falschberatung Unterlassene oder unzweckmässige Weisungen Unterlassene, ungenügende oder ungeeignete Massnahmen... weiterlesen

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BHB-Honorar

Ohne andere Abrede erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Vielfach werden die Honoraransätze des Mandatsleiters und seiner Mitarbeiter definiert und – wenn es die Situation zulässt... weiterlesen

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BHB-Vertrag

Der Bauherrenberater-Vertrag ist ein klassischer Mandatsvertrag. Anstelle einer Wiederholung wird verwiesen auf:   Inhalt | auftrag.ch... weiterlesen

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BHB-Rechtsnatur

Das Bauherrenberatungs-Verhältnis mit den Beratungs-, Leitungs-, Überwachungs- und Zahlungsmanagement-Funktionen untersteht den Regeln des einfachen Auftrags (OR 394 ff.): Auftrag Der Bauherrenberater ist nur – aber... weiterlesen

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BHB-Tätigkeitsgegenstand

Die typischen Aufgaben des „Bauherrenberaters“ (BHB) bzw. gelegentlich auch „Bauherrenvertreters„ sind: Beratungsfunktion Definition =   Beratung des Bauherrn im Hinblick auf die Planung und Ausführung seines... weiterlesen

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BHB-Erscheinungsformen

Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen: Bauherrenberater Stabsfunktion Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr Funktionsumfang Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert Analyse Beratung des Bauherrn... weiterlesen

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BHB-Abgrenzungen

Keine Doppelmandatierung Bei der Mandatierung eines Architekten (Planers) prüft der Bauherr mit Vorteil, ob die zu vergebenden Bauherrenberaterleistungen nicht bereits in den Grundleistungen des Architekten... weiterlesen

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BL-Haftung

Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten: Architekten-Haftung Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters... weiterlesen

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BL-Vollmacht

Es gelten grundsätzlich die Regeln der Architektenvollmacht, namentlich für Erteilung, Kundgabe durch den Bauherrn, Umfang und Überschreitung sowie Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung: Exkurs: Architektenvollmacht Der... weiterlesen

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BL-Bauleiter-Pflichten

Wie den Architekten (Planer) bzw. jeden Beauftragten folgende Pflichten: Allgemeine Aufgaben Informationspflicht =   Pflicht des Bauleiters, den Bauherrn über alle Vorgänge zu informieren, die für... weiterlesen

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BL-Bauherren-Pflichten

Wie hievor erwähnt, wird nur selten die Aufgabe des Bauleiters mit einem Pflichtenheft umschrieben. Ohne expliziten Leistungsbeschrieb wird folgende Funktion angenommen: Alle Aufgaben, die notwendig,... weiterlesen

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BL-Vertrag

Nach herrschender Rechtsprechung haben die Bauleiter-Leistungen einen auftragsrechtlichen Charakter (OR 394 ff.). Selbst im Falle eines Gesamtvertrages, welcher sowohl Leistungen mit werkvertraglichem Charakter (v.a. Planung),... weiterlesen