BHB-Einleitung
Der Architekt (Planer) kann vom Bauherrn auch mit der Beratung und Vertretung gegenüber den am Bau beteiligten Personen wie Architekt, Fachplaner, Unternehmer bzw. General- oder Totalunternehmer mandatiert werden. Diese Funktionen werden unter dem Begriff „Bauherrenberater“ (kurz: BHB) zusammengefasst. Der „Bauherrenberater“ (BHB) ist „Gegenstand“ der nachfolgenden Ausführungen:
Literatur
- ZEHNDER HANNES, Der Bauherrenberater, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 581 ff.