Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arrest
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ARRESTFOLGEN

Für den Schuldner Der Arrest hat für den Schuldner dieselbe Wirkung wie eine Pfändung oder ein Konkursbeschlag; die Verfügungsmacht über den Arrestgegestand ist ihm entzogen.... weiterlesen

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Arrestvollzug

Zuständigkeit Im Arrestvollzugsverfahren vollzieht das Betreibungsamt des Arrestbefehls des Gerichts. Das Gericht stellt den Arrestbefehl dem am Ort des gelegenen Vermögenswerts zuständigen Betreibungsamt zum Vollzug... weiterlesen

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Arrestbewilligung

Zweck Im Arrestbewilligungsverfahren wird gestützt auf das Arrestbegehren entschieden, ob Vermögensgegenstände des Schuldners mit Arrest belegt werden sollen. Zuständigkeit Örtlich zuständig ist das Gericht am... weiterlesen

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Arrestbegehren

Allgemeines Der Gläubiger, der seinen Vollstreckungsanspruch durch Arrest sichern will, muss sich mit einem mündlichen oder schriftlichen Begehren an den Arrestrichter wenden. Inhalt Der Gläubiger... weiterlesen

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ARRESTVERFAHREN

Verfahrensschritte Im Arrestverfahren wird entschieden, ob Vermögenswerte des Schuldners mit Arrest belegt werden können. Das Arrestverfahren setzt sich aus folgenden Verfahrensschritten zusammen: 1. Arrestbegehren 2.... weiterlesen

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Arrestkaution

Der Arrestgläubiger haftet dem Arrestschuldner und Dritten für wegen ungerechtfertigter Arrestlegung entstandenen Schaden (Kausalhaftung). Der Arrestgläubiger kann deshalb von Amtes wegen oder auf Antrag des... weiterlesen

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Arrestgrund

Übersicht Die Arrestlegung setzt einen Arrestgrund voraus. Er kommt nur in Frage, wenn die Befriedigung des Gläubigers als gefährdet scheint.  Das Gesetzt zählt die Gefährdungstatbestände... weiterlesen

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Arrestgegenstand

Grundsatz Der Arrest bezweckt, eine spätere Zwangsvollstreckung abzusichern. Er setzt deshalb einen Arrestgegenstand voraus, auf den Arrest gelegt und dannzumal zwangsvollstreckt werden soll. Verarrestierbare Gegenstände... weiterlesen

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Arrestforderung

Die Arrestlegung bedingt zunächst, dass eine Forderung des Arrestgläubigers gegenüber dem Arrestschuldner besteht. Die Forderung muss folgende Merkmale aufweisen: Forderung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur Forderung... weiterlesen

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ARRESTVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung eines Arrestes ist die Glaubhaftmachung folgender, kumulativer Tatsachen durch den Arrestgläubiger (SchKG 272 Abs. 1): 1. Arrestforderung 2. Arrestgegenstand 3. Arrestgrund... weiterlesen

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Parteien

Im Arrestverfahren sind folgende Parteien involviert: 1. Arrestgläubiger Gläubiger der zu sichernden Forderung und Antragssteller im Arrestverfahren 2. Arrestschuldner Schuldner der zu sichernden Forderung und... weiterlesen

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Rechtsnatur

Der Arrest stellt eine superprovisorische vorsorgliche Massnahme dar zur Sicherstellung des Gläubigerzugriffs auf Vermögenswerte des Schuldners. Er ist ein Sicherungsmittel im Interesse des (gefährdeten) Gläubigers... weiterlesen

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Abgrenzungen

Vorsorgliche Massnahmen (Einstweiliger Rechtsschutz) Vorsorgliche Massnahmen oder einstweilige Verfügungen stellen gerichtliche Anordnungen dar, mit denen vor oder während eines ordentlichen Zivilprozesses vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird.... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Art. 271 – 281 SchKG 271: Arrestgründe SchKG 272: Arrestbewilligung SchKG 273: Haftung für Arrestschaden SchKG 274: Arrestbefehl SchKG 275:... weiterlesen