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Arrest

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RECHTSMITTEL / RECHTSBEHELFE

Datum:
28.01.2013
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arrestbefehl ergeht überfallartig, ohne Ankündigung und ohne Vorinformation des Schuldners. Der vom Arrest betroffenen Partei steht deshalb folgende Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung:

1. Einsprache gegen die Arrestbewilligung

2. Beschwerde gegen die Arrestverweigerung

3. Beschwerde gegen den Arrestvollzug (SchKG-Beschwerde)

4. Widerspruchsverfahren Drittbetroffener

5. Arrest-Schadenersatzklage

6. Schutzschrift

Vorbehalt / Disclaimer

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