Vorsorgliche Massnahmen (Einstweiliger Rechtsschutz)
Vorsorgliche Massnahmen oder einstweilige Verfügungen stellen gerichtliche Anordnungen dar, mit denen vor oder während eines ordentlichen Zivilprozesses vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird.
Mit sog. Sicherungsmassnahmen soll der Streitgegenstand vor oder während eines Zivilprozesses gesichert und die seinerzeitige auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen gerichtete Urteilsvollstreckung sichergestellt werden.
Strafrechtliche Einziehung
Die Einziehung ist eine Sicherungsmassnahme des materiellen Strafrechts und kann nur vom Strafgericht angeordnet werden. Eingezogen werden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Begehung einer Straftat gedient haben, dazu bestimmt waren oder durch diese hervorgebracht wurden, bei Vermögenswerten auch dann, wenn sie als Preis oder Lohn für die Begehung durch Dritte dienen sollten oder einer kriminellen Organisation gehören.
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, können ausserdem unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden.
Strafprozessuale Beschlagnahme
Die Beschlagnahme ist eine Zwangsmassnahme des Strafprozessrechts und bedeutet Sicherung von Tatgegenständen, die zur Verübung der Straftat verwendet werden oder von Vermögenswerten, die durch die Straftat erlangt wurden (Konfiskationsbeschlagnahme) oder zum Entzug von Vermögen zur Verminderung der Fluchtgefahr des Beschuldigten bzw. zur Sicherstellung zur Deckung der Entschädigungsansprüche des Geschädigten.
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