Beschwerde gegen den Arrestvollzug (SchKG-Beschwerde)
Zweck Mit der SchKG-Beschwerde (SchKG 17 ff.) kann gegen jede Verfügung des Betreibungsamtes im Arrestvollzugsverfahren vorgegangen und Fehler beim Arrestvollzug gerügt werden. » Informationen zur... weiterlesen