Arrest

Einsprache gegen die Arrestbewilligung

Zweck Die Einsprache soll den vom Arrest Betroffenen nachträglich rechtliches Gehör verschaffen.  Die Einsprache dient der Überprüfung des Arrestbewilligungsentscheides durch das Arrestgericht. Zuständigkeit / Frist... weiterlesen

Arrest

RECHTSMITTEL / RECHTSBEHELFE

Der Arrestbefehl ergeht überfallartig, ohne Ankündigung und ohne Vorinformation des Schuldners. Der vom Arrest betroffenen Partei steht deshalb folgende Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung: 1. Einsprache gegen... weiterlesen

Arrest

ARRESTFOLGEN

Für den Schuldner Der Arrest hat für den Schuldner dieselbe Wirkung wie eine Pfändung oder ein Konkursbeschlag; die Verfügungsmacht über den Arrestgegestand ist ihm entzogen.... weiterlesen

Arrest

Arrestvollzug

Zuständigkeit Im Arrestvollzugsverfahren vollzieht das Betreibungsamt des Arrestbefehls des Gerichts. Das Gericht stellt den Arrestbefehl dem am Ort des gelegenen Vermögenswerts zuständigen Betreibungsamt zum Vollzug... weiterlesen

Arrest

Arrestbewilligung

Zweck Im Arrestbewilligungsverfahren wird gestützt auf das Arrestbegehren entschieden, ob Vermögensgegenstände des Schuldners mit Arrest belegt werden sollen. Zuständigkeit Örtlich zuständig ist das Gericht am... weiterlesen

Arrest

Arrestbegehren

Allgemeines Der Gläubiger, der seinen Vollstreckungsanspruch durch Arrest sichern will, muss sich mit einem mündlichen oder schriftlichen Begehren an den Arrestrichter wenden. Inhalt Der Gläubiger... weiterlesen

Arrest

ARRESTVERFAHREN

Verfahrensschritte Im Arrestverfahren wird entschieden, ob Vermögenswerte des Schuldners mit Arrest belegt werden können. Das Arrestverfahren setzt sich aus folgenden Verfahrensschritten zusammen: 1. Arrestbegehren 2.... weiterlesen

Arrest

Arrestkaution

Der Arrestgläubiger haftet dem Arrestschuldner und Dritten für wegen ungerechtfertigter Arrestlegung entstandenen Schaden (Kausalhaftung). Der Arrestgläubiger kann deshalb von Amtes wegen oder auf Antrag des... weiterlesen

Arrest

Arrestgrund

Übersicht Die Arrestlegung setzt einen Arrestgrund voraus. Er kommt nur in Frage, wenn die Befriedigung des Gläubigers als gefährdet scheint.  Das Gesetzt zählt die Gefährdungstatbestände... weiterlesen

Arrest

Arrestgegenstand

Grundsatz Der Arrest bezweckt, eine spätere Zwangsvollstreckung abzusichern. Er setzt deshalb einen Arrestgegenstand voraus, auf den Arrest gelegt und dannzumal zwangsvollstreckt werden soll. Verarrestierbare Gegenstände... weiterlesen

Arrest

Arrestforderung

Die Arrestlegung bedingt zunächst, dass eine Forderung des Arrestgläubigers gegenüber dem Arrestschuldner besteht. Die Forderung muss folgende Merkmale aufweisen: Forderung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur Forderung... weiterlesen

Arrest

ARRESTVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung eines Arrestes ist die Glaubhaftmachung folgender, kumulativer Tatsachen durch den Arrestgläubiger (SchKG 272 Abs. 1): 1. Arrestforderung 2. Arrestgegenstand 3. Arrestgrund... weiterlesen

Arrest

Parteien

Im Arrestverfahren sind folgende Parteien involviert: 1. Arrestgläubiger Gläubiger der zu sichernden Forderung und Antragssteller im Arrestverfahren 2. Arrestschuldner Schuldner der zu sichernden Forderung und... weiterlesen

Arrest

Rechtsnatur

Der Arrest stellt eine superprovisorische vorsorgliche Massnahme dar zur Sicherstellung des Gläubigerzugriffs auf Vermögenswerte des Schuldners. Er ist ein Sicherungsmittel im Interesse des (gefährdeten) Gläubigers... weiterlesen

Arrest

Abgrenzungen

Vorsorgliche Massnahmen (Einstweiliger Rechtsschutz) Vorsorgliche Massnahmen oder einstweilige Verfügungen stellen gerichtliche Anordnungen dar, mit denen vor oder während eines ordentlichen Zivilprozesses vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird.... weiterlesen

Arrest

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Art. 271 – 281 SchKG 271: Arrestgründe SchKG 272: Arrestbewilligung SchKG 273: Haftung für Arrestschaden SchKG 274: Arrestbefehl SchKG 275:... weiterlesen