«Wussten Sie…?» …dass was eine Bank unternimmt, um ihre Gläubigerinteressen wahrzunehmen, keine Einmischung in die Geschäftsführung einer Gesellschaft darstellt und sie nicht als faktisches Organ erscheinen lässt?
Ausgangslage Den Gläubigern und der Konkursverwaltung werden immer wieder Informationen vom Personal eines konkursiten Unternehmens zugetragen, wonach die Bank des Unternehmens als sog. «faktisches Organ»... weiterlesen