Funktion
Schutz von Arbeitsplätzen Regelung des Betriebsübergangs hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse... weiterlesen
Schutz von Arbeitsplätzen Regelung des Betriebsübergangs hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse... weiterlesen
Der Arbeitnehmer soll bei einem Wechsel des Betriebsinhabers (= Arbeitgeber) geschützt werden, weshalb nur der Arbeitnehmer den Übergang seines Arbeitsverhältnisses ablehnen kann.... weiterlesen
Die beteiligten Parteien haben ein übereinstimmendes Ziel und jede Partei für sich Individualziele: Allgemein Fortbestandssicherung des Betriebs oder eines Betriebsteils Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Arbeitnehmer... weiterlesen
Arbeitgeberseitig Einseitig zulasten des Arbeitgebers zwingender Übergang aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt. Arbeitnehmerseitig... weiterlesen
Betriebsübergang von aufrechtstehender Gesellschaft = Übergang oder Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils von einer nicht insolventen Gesellschaft an einen Vertragspartner. Weiterführende Informationen Betriebsübernahme von aufrechtstehender... weiterlesen
Art. 333 OR Art. 333a OR Art. 333b OR Art. 333 OR 1 Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so... weiterlesen
Die Frage nach der Anwendbarkeit von OR Art. 333 stellt sich nicht nur beim Verkauf von Unternehmen, sondern auch bei Outsourcing-Projekten und Übernahmen im Insolvenzverfahren. OR Art. 333 ist auch im... weiterlesen
Betriebsübernahme = Übertragung oder Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils samt den Arbeitsverhältnissen von Gesetzes wegen (Fusionsgesetz) oder kraft Vereinbarung auf eine andere Arbeitgeberpartei.... weiterlesen
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Eine Betriebsübertragung bzw. ein Betriebsübernahme liegt vor, wenn ein ganzer Betrieb oder ein Betriebsteil seinen Rechtsträger wechselt; führt nicht zum Untergang der Arbeitsverträge; dient der... weiterlesen