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Betriebsübernahme

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Betriebsübernahme
Stichworte:
Betriebsübergang, Betriebsübernahme, Betriebsübertragung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Betriebsübergang von aufrechtstehender Gesellschaft

=   Übergang oder Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils von einer nicht insolventen Gesellschaft an einen Vertragspartner.

Betriebsübergang von insolventer Gesellschaft

=   Übergang oder Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils von einer konkursiten Gesellschaft aus der Konkursmasse an einen Erwerber.

Weiterführende Informationen

Betrieb

=   eine auf Dauer gerichtete, in sich geschlossene organisatorische Leistungseinheit, die selbständig am Wirtschaftsleben teilnimmt

Betriebsteile

=   organisatorische Leistungseinheit, welcher die wirtschaftliche Selbständigkeit fehlt.

Literatur

  • Streiff/von Kaenel/Rudolph, N 4 zu Art. 333 OR

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