Betriebsübergang von aufrechtstehender Gesellschaft
= Übergang oder Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils von einer nicht insolventen Gesellschaft an einen Vertragspartner.
Weiterführende Informationen
Betriebsübergang von insolventer Gesellschaft
= Übergang oder Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils von einer konkursiten Gesellschaft aus der Konkursmasse an einen Erwerber.
Weiterführende Informationen
Betrieb
= eine auf Dauer gerichtete, in sich geschlossene organisatorische Leistungseinheit, die selbständig am Wirtschaftsleben teilnimmt
Betriebsteile
= organisatorische Leistungseinheit, welcher die wirtschaftliche Selbständigkeit fehlt.
Literatur
- Streiff/von Kaenel/Rudolph, N 4 zu Art. 333 OR
Judikatur
- BGE 129 III 336
- BGer, JAR 2002, 228