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- Arbeitgeberseitig
- Einseitig zulasten des Arbeitgebers zwingender Übergang aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt.
- Arbeitnehmerseitig
- Wahlrecht des Arbeitnehmers,
- die Übernahme anzunehmen oder abzulehnen.
- Annahme des Arbeitnehmers
- Gestaltungsrecht durch Stillschweigen
- Ablehnung des Arbeitnehmers
- Gestaltungsrecht für eine ausdrückliche und empfangsbedürftige Erklärung.
Literatur
- GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND / PÄRLI KURT, Arbeitsrecht in der Schweiz, 4. Auflage, Bern 2019, Rz 526 ff. / Seite 237 f.
- Portmann-Rudolph-BSK OR I, Basel 2020, N 6 zu Art. 333 OR
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