Abgrenzungen
Gebrauchsleihe = Vertrag, der den Entlehner zur Ueberlassung einer Sache zum unentgeltlichen Gebrauch und den Entlehner verpflichtet, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.... weiterlesen
Gebrauchsleihe = Vertrag, der den Entlehner zur Ueberlassung einer Sache zum unentgeltlichen Gebrauch und den Entlehner verpflichtet, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.... weiterlesen
DARLEHEN Darlehen = Geldhingabe mit Rückerstattungspflicht … Oder: ohne Rückzahlungspflicht kein Darlehen. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage und der Abgrenzung von anderen Rechtsgeschäften... weiterlesen
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Der Darlehensvertrag beinhaltet die Hin- und Rückgabe von Geld oder vertretbaren Sachen. Die Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen. Vertretbare Sachen sind jene,... weiterlesen
Checklisten zu Darlehen Checkliste: Darlehensvertrag (PDF, 48 KB) Checkliste: Partiarisches Darlehen (PDF, 70 KB)... weiterlesen
Online-Darlehensrechner: Zinsen und der Darlehenstilgung Darlehensrechner Excel Vorlage | arbeitshilfen.ch Freeware OnLine Zinsrechner | webfinancialtools.ch... weiterlesen
Das Darlehen ist vom Gesetzgeber in formaler und materieller Hinsicht möglichst einfach geregelt worden. Nicht selten sind private Darlehensgeber zu unvorsichtig und bereuen dies später,... weiterlesen
Ein sog. partiarisches Darlehen liegt unter folgenden Bedingungen vor: Borger verspricht Gewinnanteil nebst des Zinses anstelle des Zinses ohne dass der Darleiher Mitgesellschafter wird eine... weiterlesen
Einleitung Das Darlehensrecht lässt verschiedene Beendigungsvarianten zu: Kündigung Befristetes Darlehen Vorzeitige ausserordentliche Kündigung Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund Vorzeitige Rückzahlung Verspätete Rückzahlung Art. 318 OR ... weiterlesen
Auszahlungsanspruch Verjährung des Auszahlungsrechtes Borgers 6 Monate nach Eintritt des Verzugs (OR 315) Zahlungsunfähigkeit des Darleihers Recht auf Auszahlungsverweigerung unabhängig davon, ob er bestehende Zahlungsunfähigkeit... weiterlesen
Einleitung Der Darleiher sollte bei höheren Darlehensbeträgen, bei nur den geringsten Bedenken in Bezug auf Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Borgers Sicherheiten verlangen: Arten von Sicherheiten... weiterlesen
Einleitung Die Zinspflicht und der Zins orientieren sich an der Stellung des Borgers, d.h. ob es sich um ein Unternehmen (kaufmännischer Verkehr) oder, ob es... weiterlesen
Grundsatz der Formfreiheit Der Darlehensvertrag kann formfrei geschlossen werden. Die Formfreiheit gilt auch dann, wenn die Darlehensgewährung zu marktüblichen Bedingungen Beweggrund für den Abschluss eines... weiterlesen
Hauptverpflichtungen von Darleiher und Borger Hauptpflicht des Darleihers Übergabe des Darlehens und Belassung während der vereinbarten Dauer Hauptpflicht des Borgers Rückerstattungspflicht und ggf. Verzinsung Verpflichtungen... weiterlesen
Mit dem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung des Eigentums an einer Summe Geld oder an andern vertretbaren Sachen, der Borger dagegen zur Rückerstattung... weiterlesen
Sanierungsdarlehen – Gut gemeinte, nicht rückforderbare Hilfe mit zusätzlichem Haftungsrisiko? Begriff Sanierungsdarlehen Bei Kapitalverlust oder im Überschuldungsfalle gewährt der Gesellschafter „seinem“ Unternehmen ein Darlehen, auch... weiterlesen