LAWINFO

Sanierungsdarlehen

QR Code

Einleitung zum Sanierungsdarlehen

Rechtsgebiet:
Sanierungsdarlehen
Stichworte:
Sanierungsdarlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sanierungsdarlehen – Gut gemeinte, nicht rückforderbare Hilfe mit zusätzlichem Haftungsrisiko?

Begriff Sanierungsdarlehen

Bei Kapitalverlust oder im Überschuldungsfalle gewährt der Gesellschafter „seinem“ Unternehmen ein Darlehen, auch „Sanierungsdarlehen“ genannt.

Beim Sanierungsdarlehen muss der Grundtatbestand eines Darlehens, d.h. die Geldhingabe mit der Verpflichtung zur Rückgabe, charakteristisch gegeben sein, ergänzt mit den weiteren Merkmalen des besonderen Verwendungszwecks (Beseitigung Liquiditätsengpass bei einem fortsetzungswürdigen Unternehmen), fehlende Bereitschaft eines Dritten (zB Bank) ein Darlehen zu gewähren und damit oft Nähe von Darlehensgeber und schuldnerischem Unternehmen (Gesellschafterdarlehen).

Illustration: Sanierungsdarlehen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.