LAWINFO

Darlehen / Kredite

QR Code

Form

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz der Formfreiheit

Der Darlehensvertrag kann formfrei geschlossen werden.

Die Formfreiheit gilt auch dann, wenn die Darlehensgewährung zu marktüblichen Bedingungen Beweggrund für den Abschluss eines formpflichtigen Rechtsgeschäftes ist; Beispiel: Kaufrechtsvertrag betreffend eine Immobilie.

Gesetzliche Formvorschriften

Bei einigen Darlehens-Rechtsgeschäften sind gesetzliche Formvorschriften zu beachten:

  • Konsumkredite nach KKG
    • Grundsatz
      • Schriftlichkeit
      • Vgl. KKG 1 ff. + KKG 9
    • Weitere Formvorschriften bezüglich wichtiger Punkte
      • Schriftformerfordernis bezüglich zB genauer Vertragsinhalt bei den einzelnen Kreditarten und zur Zustimmungsbedürftigkeit des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen
      • Vgl. KKG 9 – 16
  • Verbeiständete Borger
    • Zustimmung des Beistandes
    • Vgl. ZGB 393 ff.
  • Handlungsbevollmächtigten-Vertretung des Borgers
    • Die Vertretung des Borger durch einen Handlungsbevollmächtigte bedarf der ausdrücklichen Ermächtigung, die aus Nachweisgründen in der Regel schriftlich erfolgt, aber nicht unbedingt schriftlich sein muss (BGE 99 IV 4)
    • Vgl. OR 462 Abs. 2

Hinweis

  • Es wird Schriftform empfohlen, und zwar für
    • den Darlehensvertrag
    • den Empfang des geborgten Betrages (ausserhalb des Bankverkehrs: Quittung oder Empfangsschein)
    • die Rückzahlung des geborgten Betrages (ausserhalb des Bankverkehrs: Quittung oder Empfangsschein)

Literatur

  • SCHÄRER HEINZ / MAURENBRECHER BENEDIKT, BSK, OR I, N 4 zu OR 312

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.