Rechtsnatur
Dienstbarkeit = beschränktes dingliches Recht Dienstbarkeit = Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Berechtigten Dienstbarkeit = Dulden oder Unterlassen durch den Belasteten Dienstbarkeit = keine Leistungspflicht... weiterlesen
Dienstbarkeit = beschränktes dingliches Recht Dienstbarkeit = Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Berechtigten Dienstbarkeit = Dulden oder Unterlassen durch den Belasteten Dienstbarkeit = keine Leistungspflicht... weiterlesen
Personaldienstbarkeit = Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück Weiterführende Informationen Personaldienstbarkeit Grunddienstbarkeit = Berechtigung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 730 bis ZGB 781 ZGB 740 (Vorbehalt zugunsten kantonalen Rechts) Kantonale Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) BG über die Enteignung (EntG)... weiterlesen
Kurz-Definition Die Dienstbarkeit beinhaltet eine dingliches Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht (positive Dienstbarkeit) oder eine Unterlassungspflicht (negative Dienstbarkeit). Mithin besteht die Pflicht des dienstbarkeitsbelasteten Grundeigentümers zu einem... weiterlesen
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