Dienstbarkeit

Rechtsnatur

Dienstbarkeit   =   beschränktes dingliches Recht Dienstbarkeit   =   Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Berechtigten Dienstbarkeit   =   Dulden oder Unterlassen durch den Belasteten Dienstbarkeit   =   keine Leistungspflicht... weiterlesen

Dienstbarkeit

Abgrenzungen

Personaldienstbarkeit =   Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück Weiterführende Informationen Personaldienstbarkeit Grunddienstbarkeit =   Berechtigung... weiterlesen

Dienstbarkeit

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen ZGB 730 bis ZGB 781 ZGB 740 (Vorbehalt zugunsten kantonalen Rechts) Kantonale Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) BG über die Enteignung (EntG)... weiterlesen

Dienstbarkeit

Begriff: Dienstbarkeit

Kurz-Definition Die Dienstbarkeit beinhaltet eine dingliches Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht (positive Dienstbarkeit) oder eine Unterlassungspflicht (negative Dienstbarkeit). Mithin besteht die Pflicht des dienstbarkeitsbelasteten Grundeigentümers zu einem... weiterlesen