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Dienstbarkeit

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personaldienstbarkeit

=   Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück

Weiterführende Informationen

Grunddienstbarkeit

=   Berechtigung des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück

Weiterführende Informationen

Nutzniessung

=   Recht des Berechtigten auf den Genuss an einem Gegenstand (Nutzniessungsgegenstand)

Wohnrecht

=   Recht des Berechtigten, ein Gebäude oder ein Teil davon zu bewohnen

Anmerkung

=   Einschreibung im Grundbuch ohne negative Rechtskraft, d.h. entweder gilt der Anmerkungsinhalt auch ohne Anmerkung (Ohnediesrechtskraft) oder die Anmerkung enthält nur die Information über tatsächliche Verhältnisse

Vormerkung

=   im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Rechtsverhältnisse (numerus clausus der vormerkbaren Rechte), mit negativer Rechtskraft (ohne Eintragung kein Recht) und quasi dinglicher Wirkung gegenüber Dritten und Rang (Alterspriorität) gegenüber anderen Grundbucheintragungen

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