Dienstbarkeit

Inhaltsschranken Grunddienstbarkeit (ZGB 730 Abs. 1)

Der Inhalt der Grunddienstbarkeiten kann von den Dienstbarkeitsbeteiligten weitgehend frei bestimmt werden. Der unter Dienstbarkeits-Arten genannte „Grundsatz der Typenfixierung“ gilt beim Grunddienstbarkeits-Inhalt nicht. Trotzdessen darf... weiterlesen

Dienstbarkeit

Dienstbarkeits-Services

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte beraten Sie gerne in Ihren Dienstbarkeitsanliegen wie Dienstbarkeits-Errichtung, -Ausübung, -Auslegung, -Änderung, -Verlegung, -Übertragung, -Belastung und –Untergang sowie einer allf. Besteuerung Unterstützen können... weiterlesen

Dienstbarkeit

Dienstbarkeits-Check

Tipp: Lassen Sie die Dienstbarkeit bei Begründung, bei veränderten Verhältnissen, namentlich vor Gewärtigung einer Mehrbelastung, und bei dahingefallenem Interesse prüfen! Dienstbarkeitsbeteiligte vernachlässigen oft den Zeitenlauf,... weiterlesen

Dienstbarkeit

Gesetzliche Ausgestaltung

Gegenstand Neubau Recht, zu bauen und das Bauwerk fortbestehen zu lassen Bestehendes Bauwerk (Baurechtsbegründung zulässig) Recht, bestehendes Bauwerk fortbestehen zu lassen Begründung Öffentliche Beurkundung des... weiterlesen

Dienstbarkeit

Bedeutung

Erschliessungseinrichtungen Verbreitung für Erschliessungsanlagen (Elektroverteilerkasten, Telecom-Verteiler uam Baurecht für Kleinbauten Fertiggaragen, Carports usw. auf dem Nachbargrundstück [vgl. BGE vom 06.08.1985, in: Pra 1986 Nr .12]... weiterlesen

Dienstbarkeit

Funktion

Beschränktes dingliches Recht, zu bauen und fortbestehen zu lassen [vgl. ZGB 675 und ZGB 779 bis ZGB 779l]... weiterlesen

Dienstbarkeit

Literatur

ARNET RUTH, Die gemeinschaftliche Dienstbarkeitsvorrichtung gemäss Art. 740a ZGB am Schnittpunkt von Dienstbarkeits- und Miteigentumsrecht, in: ZBGR 98 (2017), 361 ff. ARNET RUTH, Neuerungen bei... weiterlesen

Dienstbarkeit

Muster

Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen

Dienstbarkeit

Fazit

Dienstbarkeiten gelangen überall da zum Einsatz, wo jemand ein Grundstück nicht zu Eigentum (Vollrecht) erwerben will, sondern dessen Eigentümer nur zum einem Dulden oder Unterlassen... weiterlesen

Dienstbarkeit

Exkurs: Immobiliarsachenrechts-Revision 2009

Literatur HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Neuerungen im Dienstbarkeitsrecht, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S.... weiterlesen