Beschränkte Handlungsfähigkeit
Gewisse Rechte und Pflichten kann die Gemeinschaft in eigenem Namen wahrnehmen. Diese beschränkte Handlungsfähigkeit ist jedoch auf die Bereiche der gemeinschaftlichen Verwaltung begrenzt. Im konkreten... weiterlesen
Gewisse Rechte und Pflichten kann die Gemeinschaft in eigenem Namen wahrnehmen. Diese beschränkte Handlungsfähigkeit ist jedoch auf die Bereiche der gemeinschaftlichen Verwaltung begrenzt. Im konkreten... weiterlesen
Begriff und Bedeutung Die Stockwerkeigentümer bilden von Gesetzes wegen eine Gemeinschaft (Miteigentümergemeinschaft).Sie ist eine körperschaftlich organisierte Personenverbindung. Das Verhältnis der Stockwerkeigentümer untereinander wird vom Miteigentumsrecht... weiterlesen
Begriff Im Stockwerkeigentums-Reglement (auch: Benutzungs- und Verwaltungsreglement der Stockwerkeigentümer) wird die Rechtsstellung des einzelnen Stockwerkeigentümers innerhalb der Gemeinschaft umschrieben. Das Reglement entfaltet Wirkung gegenüber dem... weiterlesen
Bei der Ermittlung der Wertquote sind verschiedene Faktoren zu beachten, welche je nach gegebener Qualität zur Steigerung oder Minde-rung der Wertquote beitragen. Ausgangslage ist stets... weiterlesen
Die Wertquote jedes Anteils muss im Begründungsakt angegeben werden. Änderungen der Wertquoten bedürfen der Zustimmung aller unmittelbar Beteiligten und der Genehmigung der Versammlung der Stockwerkeigentümer.... weiterlesen
Die Wertquote ist in der Regel massgeblich für die Berechnung des Kostenanteils der einzelnen Stockwerkeigentümer. Es kann aber auch ein anderer Verteilschlüssel bestimmt werden. Ebenso... weiterlesen
Begriff Der Anteil des einzelnen Stockwerkeigentümers wird durch die Wertquote ausgedrückt. Für die Berechnung der Wertquote gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Die Wertquote soll dem... weiterlesen
Stockwerkeigentumsbegründung Die Stockwerkeigentumsbegründung setzt voraus: Stockwerkeigentumsaufteilungspläne Begründungserklärung oder Begründungsvertrag (sog. Rechtsgrundausweis) Begründung vor Erstellung des Gebäudes Grundbucheintrag (vgl. Art. 712d ZGB; Grundbuchanmeldung) Ausgangslage bildet immer... weiterlesen
Miteigentum Vom Miteigentum unterscheidet sich das Stockwerkeigentum durch die Verbindung mit einem Sonderrecht. Blosses Miteigentum verleiht dem Miteigentümer anteilmässiges Eigentum an einer Sache (bewegliche oder... weiterlesen
Stockwerkeigentum ist – wie es der Name bereits sagt – nur an Grundstücken möglich. Die Begründung von Stockwerkeigentum ist jedoch bereits möglich, bevor das Bauprojekt... weiterlesen
Vom Sonderrecht zu unterscheiden ist das ausschliessliche Benützungsrecht (auch Sonderbenützungsrecht genannt). Es handelt sich dabei um ein Recht, das dem jeweiligen Berechtigten die Befugnis zur... weiterlesen
Gegenstand des Sonderrechts können einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken sein, die als Wohnungen oder als Einheiten von Räumen zu geschäftlichen oder anderen Zwecken mit... weiterlesen
Im Miteigentum stehen von Gesetzes wegen zwingend folgende Teile der Liegenschaft (vgl. Art. 712b ZGB): das Grundstück die Bauteile, die für den Bestand, die konstruktive... weiterlesen
Stockwerkeigentum Der Begriff Stockwerkeigentum bezeichnet eine besonders ausgestaltete Eigentumsform. Es handelt sich um ein Miteigentum, das mit einem Sonderrecht verbunden ist. Das Sonderrecht beinhaltet das... weiterlesen
Stockwerkeigentum: Miteigentum verbunden mit Sonderrecht Der Begriff Stockwerkeigentum bezeichnet eine besonders ausgestaltete Eigentumsform. Es handelt sich um ein Miteigentum, das mit einem Sonderrecht verbunden ist.... weiterlesen