Einfache Gesellschaft

Vorteile / Nachteile

Hauptgesellschaften Vorteile für den Hauptgesellschafter: Möglichkeit zum Auftreten als alleiniger Geschäftsinhaber Mittragung des Verlustes durch den stillen Gesellschafter Keine Publizität Nachteile für den Hauptgesellschafter: Umfassende... weiterlesen

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Exkurs STILLE GESELLSCHAFT

Im Schweizerischen Obligationenrecht besteht keine gesetzliche Ordnung der stillen Gesellschaft. Begriff Die stille Gesellschaft ist eine einfache Gesellschaft (Innengesellschaft), bei der sich der stille Gesellschafter... weiterlesen

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Aktiengesellschaft (AG) / OR 645

Ziele Einschränkung der Handlungen für die rechtlich noch nicht entstandene AG Schutz der anderen Vertragspartei Handlungen eines der Gründer selbständig und in eigenem Namen Spätere... weiterlesen

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Exkurs GRÜNDUNGSGESELLSCHAFT

Während der Zeitspanne zwischen Gründungsabsicht und Handelsregistereintrag der zu gründenden Gesellschaft sind die Gründer bereits vertraglich verbunden und müssen wohl oder übel erste Verpflichtungen eingehen.... weiterlesen

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Exkurs ARGE (Arbeitsgemeinschaft)

Begriff Mehrere Unternehmer, oft mehrere Branchenteilnehmer, beteiligen sich an der Vergabe (Submission) und führen im Zuschlagsfalle ihre Arbeiten für die Erstellung – in aller Regel... weiterlesen

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Exkurs BAUKONSORTIUM

Begriff Mehrere Bauherren, oft ein Architekt und Inhaber von Handwerksbetrieben, planen die gemeinsame Überbauung eines Grundstücks mit einer oder mehreren Bauten, meistens zum gewinnbringenden Weiterverkauf,... weiterlesen

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Exkurs MITEIGENTÜMER-GEMEINSCHAFT

Das Miteigentumsrecht regelt und bezieht sich nur auf die sachenrechtlichen Aspekte, namentlich auf die: Nutzung und Verwaltung des Miteigentumsgrundstücks Nutzungs- und Verwaltungs-Reglement Für alle obligationenrechtlichen... weiterlesen

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Exkurs EINFACHE GESELLSCHAFT FÜR IMMOBILIEN

Begriff Mehrere Investoren erwerben gemeinsam ein Grundstück im Sinne von ZGB 655, Land oder Land und Baute(n) Synonym: Immobiliengesellschaft Baugesellschaft Erscheinungsform Die einfache Gesellschaft für... weiterlesen

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Beendigung

Die Beendigung der Ehegattengesellschaft ist geprägt durch „Scharnier-Situationen“ des Rechts der einfachen Gesellschaft und des Ehegüterrechts. Die wesentlichsten Einzelheiten können Sie entnehmen: Auflösung Liquidation Tod... weiterlesen

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Aussenverhältnis

Bei jeder einfachen Gesellschaft wird das Aussenverhältnis durch die folgenden beiden Elemente geprägt: Vertretung Haftung Vertretung Für Rechtsgeschäfte, die ein Ehegatte im Namen (und auf... weiterlesen

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Innenverhältnis

Bei der Ehegattengesellschaft sind folgende Punkt von besonderer bzw. erläuterungsbedürftiger Bedeutung: Immobilienerwerb durch Ehegatten Beitragsleistungen Geschäftsführung Anteil an Gewinn und Verlust Gesellschafterbeschlüsse Immobilienerwerb durch Ehegatten... weiterlesen

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Anwendungsfälle

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind Anwendungsfälle anzutreffen: Halten, Verwalten, Nutzen und Abrechnen von Immobilien (häufigster Anwendungsfall) zB Familienwohnung ([zB EFH, StWE-Wohnung] / Hauptwohnsitz) zB Zweitwohnung... weiterlesen

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Exkurs EHEGATTENGESELLSCHAFT

Angesichts von Gleichberechtigung und partnerschaftlich geführter Ehe organisieren sich Ehegatten beim Halten, Verwalten, Nutzen und Abrechnen von Vermögenswerten oft von ihrem Güterstand abweichend. Insbesondere auch... weiterlesen

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STEUERN

Steuerliche Motive für die Rechtsformwahl „einfache Gesellschaft“: Eine einfache Gesellschaft hat den Vorteil, dass während ihres Betriebes keine wirtschaftliche Doppelbelastung stattfindet.1 Die einfache Gesellschaft hat... weiterlesen

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Liquidation

Die Liquidation der Rechte und Pflichten der einfachen Gesellschaft werden bestimmt durch: Grundsätze Liquidationsablauf Beendigung ohne Liquidation Gesetzliche Grundlage OR 548: Liquidation – Behandlung der... weiterlesen

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Auflösung

Die Auflösung ist geprägt durch folgende Aspekte: Auflösungsfolge Auflösungsgründe Kündigungsrecht Gesetzliche Grundlage OR 545: Beendigung der Gesellschaft OR 546: Gesellschaft auf unbestimmte Dauer OR 547:... weiterlesen

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BEENDIGUNG

Die Beendigung der einfachen Gesellschaft ist in OR 545 ff. kodifiziert. Die Einzelheiten finden Sie unter: Auflösung Liquidation Gesetzliche Grundlage OR 545: Beendigung der Gesellschaft... weiterlesen

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Abfindungsklausel

Ziel Mit der Abfindungsklausel werden Berechnung und Auszahlung des Anteils des verstorbenen Gesellschafters festgelegt. Form Die Qualifikation der Abfindungsklausel ist umstritten. Es sollte bei einer... weiterlesen

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Eintrittsklausel

Ziel Alle Erben oder einzelne von ihnen sind zum Eintritt anstelle des Verstorbenen in die Gesellschaft berechtigt: „einfache Eintrittsklausel“ Eintrittsrecht zG aller Erben „qualifizierte Eintrittsklausel“... weiterlesen