Inhalt des Teilungsanspruchs
Grundsätzliches Der Teilungsanspruch ist ausgerichtet auf: eine Erbteilung nach ZGB 634; eine Mitwirkung der Erben an der Vornahme der Erbteilung das Ziel Erbteilung und nicht... weiterlesen
Grundsätzliches Der Teilungsanspruch ist ausgerichtet auf: eine Erbteilung nach ZGB 634; eine Mitwirkung der Erben an der Vornahme der Erbteilung das Ziel Erbteilung und nicht... weiterlesen
Jeder Erbe kann zu beliebiger Zeit die Teilung der Erbschaft verlangen, sofern und soweit er nicht durch Vertrag oder Gesetzesbestimmung zum Verbleib in der Erbengemeinschaft... weiterlesen
Der Teilungsanspruch nach ZGB 604 Abs. 1 verpflichtet, jeden Miterben zur Mitwirkung bei der Erbteilung und damit zu einem Tun. Der Teilungsanspruch ist, weil er... weiterlesen
Grundsatz Aufgrund von ZGB 604 Abs. 1 besteht der Anspruch jedes einzelnen Erben einen individuellen Weg zu gehen; gegen den Willen seiner Miterben unter Realisierung... weiterlesen
Grundsatz Von der Gesamthandschaft – auf Grundlage der Theorie der mehrfachen Rechtszuständigkeit – ausgehend, stehen den einzelnen Gesamthändern Anteile am gemeinschaftlichen Vermögen zu. Diese Denkweise... weiterlesen
BGE 122 III 150 ff. BGE 116 II 267 ff. BGE 121 III 118 ff. BGE 83 II 427 ff. BGE 82 II 555... weiterlesen
OR 690 / OR 706 Abs. 1 / ZPO 70 Abs. 1 Der vorliegende Fall 4A_516/2016 betraf die Teilnahme an der Generalversammlung (GV) einer Aktiengesellschaft... weiterlesen
Gültigkeit der Betreibung? SchKG 67 Ziff. 1 + 69 Abs. 2 Ziff. 1; ZGB 602 Abs. 1; OR 128 Ziff. 1 + 130 Abs. 1... weiterlesen
Die Erbengemeinschaft folgt den Prinzipien Vermögenszuordnung an mehrere Personen, welche alleinige und doch mehrfache Recht zuständig sind und für Verfügungen über dieses Vermögen eine Dispositionsgemeinschaft... weiterlesen
Begriffe zur Erbengemeinschaft im Schweizer Erbrecht Erbengemeinschaft = von Gesetzes wegen mit dem Tod des Erblassers und im Falle des Vorhandenseins mehrerer Erben entstehende, liquidations-orientierte... weiterlesen
ZGB 602 Abs. 1 und 2 / OR 127 ff. In der Erbteilung eines Nachlasses war vor Bundesgericht strittig, ob die Forderungen des Nachlasses gegen... weiterlesen
ZGB 488 Abs. 1 und ZGB 559 Abs. 1; ZPO 256 Abs. 2 und ZPO 59 Abs. 2 lit. a Die Gesuchsteller (Nachkommen des Erblassers... weiterlesen
ZGB 634 ff. Die Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine einfache Gesellschaft bedarf zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung unter den Miterben, aus welcher... weiterlesen
Nutzt oder gebraucht ein Erbe eine Erbschaftssache exklusiv und schuldet er hiefür der Erbengemeinschaft eine Entschädigung, so verjährt diese auch während des Gesamthandverhältnisses. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur ARNET RUTH, Erbengemeinschaft im sachenrechtlichen Umfeld, in: Jürg Schmid (Hrsg.), Nachlassplanung und Nachlassteilung, Zürich 2014, 385 ff. BRÜCKNER CHRISTIAN / WEIBEL THOMAS /... weiterlesen
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Die Erbengemeinschaft ist als Gemeinschaft mehrerer Erben mit meist unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten stets Zankapfel. Können sich die Erben während vor der Erbteilung nicht einigen,... weiterlesen
Auflösung der Erbengemeinschaft allgemein Die Erbengemeinschaft kennt folgende oberbegrifflichen Auflösungstatbestände: Beendigung von Gesetzes wegen Auflösung durch Rechtsgeschäft Auflösung durch den Richter... weiterlesen
Die Erbteilung (auch: Teilung) hebt die Erbengemeinschaft mit ihrer gesamthänderischen Berechtigungen durch Zuweisung der Nachlasswerte an die einzelnen Erben auf. Die Teilung und damit die... weiterlesen
Erbenvertreter Der Erbenvertreter wird von der zuständigen Behörde auf Antrag eines Erben bestellt, wenn sich die Erben in Verwaltungs-, Verfügungs- und Prozesshandlungen nicht einigen können... weiterlesen