Ausschlagung: Grundsätzliche Protokollierungspflicht der zuständigen Behörde
ZGB 570 Abs. 3 Das Einzelgericht (ZPO 28 Abs. 2 i.V.m. GOG ZH § 137 lit. e) als zuständige Behörde im Sinne von ZGB 570... weiterlesen
ZGB 570 Abs. 3 Das Einzelgericht (ZPO 28 Abs. 2 i.V.m. GOG ZH § 137 lit. e) als zuständige Behörde im Sinne von ZGB 570... weiterlesen
Seiler Benedikt Die erbrechtliche Ungültigkeit unter Berücksichtigung der Wirkungen in personeller Hinsicht Zürich 2017 ca. 450 Seiten 978-3-7255-7452-0 Schulthess Verlag CHF 139.00 Erhältlich in: Schulthess... weiterlesen
Brückner Christian / Weibel Thomas Die erbrechtlichen Klagen 3., vollständig überarbeitete Auflage Zürich / Basel / Genf 2012 220 Seiten 978-3-7255-6665-5 Schulthess Verlag AG CHF... weiterlesen
Abt Daniel / Weibel Thomas Praxiskommentar Erbrecht 3. Auflage Basel 2015 2483 Seiten 978-3-7190-3271-5 Helbing Lichtenhahn CHF 298.00 Buchart Kommentar Inhalt / Rezension Die beiden... weiterlesen
Nachteile des Konkubinats – Die Autoren von Konkubinat, Bürgi Nägeli Rechtsanwälte | bnlawyers.ch, haben sich die Mühe gemacht, in einer Checkliste die vorsorge-, erb- und... weiterlesen
Literaturverzeichnis Erbrecht Schweiz ABT DANIEL, Kommentierung der Art. 467-469 und 580-597 ZGB,in: Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, hsrg. v. Peter Breitschmid und Alexandra Rumo-Jungo, 2. A.,... weiterlesen
Urteilsfähigkeit – Testierfähigkeit / Verfügungsfähigkeit Checkliste: Testierfähigkeit (PDF, 66 KB) Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbrecht Übersicht: Errungenschaftsbeteiligung – Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbrecht (PDF, 46 KB) Erb-... weiterlesen
Auf eine Zuwendung von Todes wegen wird grundsätzlich eine Erbschaftssteuer erhoben, wobei Ehegatten steuerbefreit sind und Nachkommen (kantonal unterschiedliche) Steuererleichterungen erfahren. Erbschafts- und Schenkungssteuern »... weiterlesen
Gewährleistungsrecht gegenüber Miterben Die Miterben haften einander für die Erbschaftssachen wie Verkäufer. Die Geltendmachung verjährt nach einem Jahr seit Teilung bzw. seit späterer Fälligkeit (ZGB... weiterlesen
Mehrere Erben bilden von Gesetzes wegen für das Vermögen des Erblassers eine Gemeinschaft zur gesamten Hand, eine sog. „Erbengemeinschaft“. Die Erben sind gemeinsam auf das... weiterlesen
Zweck und Vorraussetzungen der amtlichen Liquidation Folgende Personen können ein Interesse daran haben, dass sich Erbschaftsvermögen nicht mit persönlichen Vermögen der Erben vermischt, sondern die... weiterlesen
Die ausschlagungsberechtigten Erben haben das Recht, binnen eines Monats zur Bestandesaufnahme von Aktiven und Passiven das öffentliche Inventar zu verlangen (ZGB 580). Das Begehren ist... weiterlesen
Ausschlagung bedeutet, durch Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde die Annahme einer Erbschaft (ZGB 566 I)) oder die Annahme eines Vermächtnisses (ZGB 577 i.V.m. ZGB 566... weiterlesen
Die Schulden des Erblassers werden zu den persönlichen Schulden der Erben, für die sie unbeschränkt und solidarisch, d.h. mit dem Erbschafts- und dem eigenen Vermögen... weiterlesen
Einlieferungspflicht Jedes Testament (nicht aber ein Erbvertrag) muss, selbst wenn es als ungültig erachtet wird, vom Finder oder Aufbewahrer der zuständigen Behörde zur Eröffnung eingeliefert... weiterlesen
» Übersicht: Erbrechtliche Sicherungsmassnahmen (PDF, 95 KB) Die hier aufgeführten Sicherungsmassregeln bezwecken die Feststellung der Erbschaft die Feststellung der Erben die Sicherung der hinterlassenen Vermögenswerte... weiterlesen
Erwerb der Erbschaft Die Erben erwerben die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers (vorbehältlich der Ausschlagung) kraft Gesetzes bzw. allenfalls mit der Eröffnung der Verfügung... weiterlesen
Übersicht Der Erblasser kann über seinen Nachlass mittels Testament oder Erbvertrag diverse Anordnungen treffen. Er kann eine Drittperson als Erben einsetzen und zwar zu einer... weiterlesen
Begriff und Abgrenzung Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite vom Gesetz vorgesehene Form für Verfügungen von Todes wegen. Mittels Erbvertrag trifft der Erblasser... weiterlesen
Begriff und Abgrenzung Das Testament ist neben dem Erbvertrag die vom Gesetz vorgesehene Verfügungsform, womit der Erblasser einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnungen über seinen Nachlass treffen... weiterlesen