Auf eine Zuwendung von Todes wegen wird grundsätzlich eine Erbschaftssteuer erhoben, wobei Ehegatten steuerbefreit sind und Nachkommen (kantonal unterschiedliche) Steuererleichterungen erfahren.
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Erbrecht
Steueraspekte
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG