Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Gebrauchsleihe
Gebrauchsleihe

Begriff

Begriff: Gebrauchsleihe / Gebrauchsleihevertrag Mit dem Gebrauchsleihevertrag verpflichten sich der Verleiher, dem Entlehner eine (nicht vertretbare) Sache zum unentgeltlichen Gebrauch zu überlassen, und der Entlehner... weiterlesen

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Gebrauchsleihe
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Dauer / Beendigung

Grundsatz Feste Vertragsdauer Rückgabe / Rückforderung bei Fristablauf Unbefristetes Vertragsverhältnis Ende sobald der Entlehner den vertragsmässigen Gebrauch gemacht hat Ablauf der Zeit, binnen deren der... weiterlesen

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Gebrauchsleihe
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Haftung

 Sind mehrere Personen Entlehner, so haften sie dem Verleiher solidarisch (vgl. OR 308). Art. 308 OR III. Haftung mehrerer Entlehner Haben mehrere eine Sache gemeinschaftlich... weiterlesen

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Gebrauchsleihe
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Gebrauchsleihe-Elemente

Die Gebrauchsleihe (kurz GL) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Hingabe einer Sache Überlassung zum unentgeltlichen Gebrauch Rückgabe derselben Sache Eigentum Die Sache bleibt Eigentum des... weiterlesen

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Gebrauchsleihe
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Praktische Bedeutung

Die Gebrauchsleihe ist geprägt von: Spontaneität Wohlwollen Gefälligkeit Die Gebrauchsleihe ist eine Erscheinung des Lebensalltags: Nutzungsüberlassung von Küchengeräten, Bohrmaschinen, Umzugscontainern Kostenfreie Zurverfügungstellung eines leeren Raums... weiterlesen

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Abgrenzungen

Darlehensvertrag =   Vertrag, der den Darlehensgeber zur Hingabe von Geld oder vertretbaren Sachen verpflichtet und der den Darlehensnehmer zur Rückerstattung von Geld oder vertretbaren Sachen... weiterlesen