Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grundsteuern Schweiz
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Grundstück

Der Begriff des Grundstücks wird im StHG nicht umschrieben. Sämtliche kantonalen Steuergesetze richten sich daher nach der Definition im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 10.12.1907 (ZGB). Grundstücke... weiterlesen

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Grundstückgewinn

Der Grundstückgewinn wird als das Steuerobjekt im eigentlichen Sinn bezeichnet. Besteuert wird: (Rein-)Gewinn, der bei einer Veräusserung des Grundstücks realisiert wird a.W. ist Steuer-Gegenstand die... weiterlesen

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Veräusserung

Die (entgeltliche) Veräusserung ist: der äussere, sichtbare Anlass, bei welchem ein Grundstückmehrwert realisiert wird: Sie ist damit Bestandteil des Steuerobjekts. Nicht der Grundstückgewinnsteuer unterstellt sind... weiterlesen

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Subjekt- und Objektsteuer

Grundstücke Die zwei erwähnten Formen der Besteuerung unterscheiden sich auch durch folgende Merkmale: Grundstückgewinnbesteuerung durch Einkommenssteuer Rechtsnatur Die Grundstückgewinnbesteuerung durch die ordentliche Einkommenssteuer wird als... weiterlesen

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Steuerhoheit

Kantonssteuer + Gemeindesteuer Der Bund erhebt keine Sondersteuer auf Grundstückgewinnen. Demgegenüber wird in allen Kantonen eine Grundstückgewinnsteuer; meistens wird die Steuer durch den Kanton erhoben:... weiterlesen

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Steuerobjekt

Einleitung Das „Steuerobjekt“ der Grundstückgewinnsteuer ist in den kantonalen Steuererlassen begrifflich nicht einheitlich und klar definiert. Grundsätzlich wird der Grundstückgewinnsteuer unterstellt: Jeder Gewinn aus der... weiterlesen

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Steuersubjekt

Entgeltliche Veräusserung als Ausgangslage Die Steuerpflicht wird begründet durch die (entgeltliche) Veräusserung: eines Grundstücks eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechts zB Baurecht... weiterlesen

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Besteuerungsarten

Einleitung Die steuerliche Behandlung von Grundstückgewinnen erfolgt beim Bund und in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Grundstückgewinnsteuer wird bei der Veräusserung von Liegenschaften anstelle der... weiterlesen

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Abgrenzungen (Grundstückgewinnsteuer)

Abgrenzungsschwierigkeiten In Kantonen mit Grundstückgewinnsteuer sind in der Regel die Einkommenssteuer- und Grundstückgewinnsteuer-Ordnung nicht konzis und lückenlos aufeinander abgestimmt. Man unterscheidet: Abgrenzungsschwierigkeiten und echte Konflikte.... weiterlesen

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GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER

Einleitung zur Grundstückgewinnsteuer Die Grundstückgewinnsteuer gilt als sog. Spezialeinkommenssteuer. Bei der Veräusserung von Grundstücken wird die Grundstückgewinnsteuer anstelle der Einkommenssteuer auf Grundstückgewinnen erhoben. Die Grundstückgewinnsteuer... weiterlesen