Dominic Büchi: Die Verlustanrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer
Die Arbeit „Die Verlustanrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer“ befasst sich mit der Verlustanrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer...... weiterlesen
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Gemäss Kantonsgericht Luzern ist das Kriterium der Üblichkeit der vom Veräusserungspreis abzugsfähigen üblichen Maklerprovision so auszulegen, dass die Parteien... weiterlesen
Die sog. „Steuermäppchen“ der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) beinhalten kurze gesamtschweizerische Übersichten (Bund/Kantone) zu diversen Steuern, namentlich:... weiterlesen
Bildquelle: zh.ch Verzugszinsen aus verspätetem Vollzug des Kaufvertrags sind nicht Teil des Erwerbspreises und können deshalb nicht als Immobilien-Anlagekosten angerechnet werden. Urteilszusammenfassung des Verwaltungsgerichts des... weiterlesen
116 Abs. 1 lit. a StG/SZ (SRSZ 172.200) Einleitung Es geht im Prozess BGer 2C_665/2019 um eine Grundstückgewinnsteuer-Streitigkeit im Kanton Schwyz aus dem Jahre 2017.... weiterlesen
Im Kanton Zug kann im Hinblick auf die Grundstückgewinn-Ermittlung als Anlagekosten der „Verkehrswert vor 25 Jahren“ eingesetzt werden. Setzt die Grundstückgewinnsteuer-Kommission den Landwert vor 25 Jahren... weiterlesen
§ 220 Abs. 2 des Steuergesetzes des Kantons Zürich vom 08.06.1997 (StG ZH; LS 631.1 Einleitung Hauptstreitpunkt bildete der für die Ermittlung des Verkehrswerts (sowohl... weiterlesen
Grundlage StHG 12 Abs. 1 – 3 Kantonale und kommunale Steuergesetze Die Unterscheidung der Besteuerung von Privat- und Geschäftsvermögen wird von einer Vielzahl von Sonderbestimmungen... weiterlesen
Grundlage StHG 12 Abs. 4 Kantonale und kommunale Steuergesetze Charakteristika Allgemeines Nebst der Gewinne aus Veräusserung von Liegenschaften im Privatvermögen unterliegen auch die Wertzuwachsgewinne auf... weiterlesen
Einleitung zur Grundstückgewinnsteuer Die Grundstückgewinnsteuer gilt als sog. Spezialeinkommenssteuer. Bei der Veräusserung von Grundstücken wird die Grundstückgewinnsteuer anstelle der Einkommenssteuer auf Grundstückgewinnen erhoben. Die Grundstückgewinnsteuer... weiterlesen
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine «Objektsteuer» (im Gegensatz zu den Einkommens- und Vermögenssteuern, die «Subjektsteuern» sind). Als Bemessungsgrundlage dient allein der Gewinn auf dem Objekt, berechnet... weiterlesen
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 05.09.2018 die vom Stimmvolk am 10.06.2018 angenommene Änderung des Steuergesetzes auf den 01.01.2019 in Kraft gesetzt. Bei dieser Gesetzesänderung... weiterlesen
Verrechnung von Grundstücksgewinnen mit Geschäftsverlusten Im Kanton Zürich, mit monistischem System, konnten als einzigem Kanton bisher Geschäftsverluste nicht auf Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken... weiterlesen
SchKG 144 Abs. 3 und 4, SchKG 157 und SchKG 262 Praxisänderung des Bundesgerichts Auch bei der Grundstückverwertung in der Betreibung auf Pfändung gehören aufgrund... weiterlesen