Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen

Der Erblasser kann zu Lebzeiten über sein Vermögen frei disponieren. Abgesehen von erwachsenenschutz-rechtlichen Massnahmen ist der Erbe gegen Verbrauch, Misswirtschaft und unentgeltliche Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Herabsetzung und Nacherbeneinsetzung

Der Pflichtteilserbe hat Anspruch auf einen unbeschwerten Pflichtteil. Eine Belastung seines Pflichtteils mit einer Nacherbeneinsetzung muss er sich nicht gefallen lassen. » Informationen zur Nacherben-Einsetzung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Herabsetzung vs. Pflichtteilserben

Anwendungsbereich ZGB 523 findet Anwendung auf Zuwendungen von Todes wegen an mehrere pflichtteilsberechtigte Erben, durch die entweder eine oder mehrere Pflichtteilsverletzungen bewirkt werden. keine Anwendung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Herabsetzungsvoraussetzungen

Grundlagen (ZGB 522 Abs. 1) Überschreitung der verfügungsfreien Quote im Zeitpunkt der Erbgangs (= konkrete Berechnungsmethode) » BGE 133 III 309, Erw. 5 durch lebzeitige... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Herabsetzungsobjekte

Herabsetzungsobjekte sind: Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers Vermögensrechtliche Verfügungen von Todes wegen Einzelfallbeurteilung Die Beurteilung der Ausgleichungspflicht hängt immer vom konkreten Einzelfall und von den subjektiven... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Herabsetzungssubjekte

Grundsätze Herabsetzungsberechtigte(r) (Aktivlegitimation) herabsetzungsberechtigte Personen und deren Rechtsnachfolger Erbe, wenn das von ihm auszurichtende Vermächtnis den Betrag der Erbschaft übersteigt (vgl. ZGB 486 Abs. 2)... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Herabsetzungsanforderungen

Herabsetzungsvoraussetzung bilden: Allgemeines Herabsetzungs-Subjekte Herabsetzungs-Objekte Herabsetzungs-Voraussetzungen Verfügungen von Todes wegen Herabsetzung vs. Pflichtteilserben Herabsetzung vs. eingesetzter Erbe / Bedachter Herabsetzung Sachvermächtnis Herabsetzung Nutzniessung + Renten... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Ziele

Wiederherstellung des Pflichtteils Durchsetzung des Familienerbfolgeprinzips Weiterführende Informationen » Gesetzliche Erbfolge und Erbteile » Disponible Quote und Pflichtteilsschutz... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Rechtsnatur

Erbrechtliches Instrument für die Pflichtteilserben zur Wahrung ihrer Rechte Herabsetzungsregeln bewirken ein Gestaltungsrecht der in ihren Rechten verletzten Pflichtteilserben sind dispositiver Natur lassen den Verzicht... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Begriffe

Begriff «Herabsetzung» Die Herabsetzung ist der Rechtsbehelf um pflichtteils-verletzende Dispositionen (lebzeitige Verfügungen und / oder Verfügungen von Todes wegen) auf das erlaubte Mass zu korrigieren.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erbrechtliche Herabsetzung ...
Erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Gesetzliche Grundlage

Schweizerisches Zivilgesetzbuch;Art. 522 – 533 (Herabsetzungsklage) Gesetzestexte » ZGB 522: Herabsetzungsklage » ZGB 523: Begünstigung der Pflichtteilserben » ZGB 524: Rechte der Gläubiger » ZGB... weiterlesen