Home-Office Arbeit

Rechtsnatur Arbeitsschutz

Hinsichtlich der Rechtsnatur sind folgende drei Segmente zu beachten: Generell-abstrakte Normen des Arbeitsschutzrechts Gesetze Verordnungen Verfügungen Vorrang des öffentlichen Arbeitsschutzrechts gegenüber Zivilrecht Einzelarbeitsvertrag (EAV) Gesamtarbeitsvertrag... weiterlesen

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Definition Arbeitsschutz

Arbeitsschutz   =   Schutz des Arbeitnehmers hinsichtlich Gesundheit, Arbeits- und Ruhezeit sowie vor Berufsunfällen und Berufskrankheiten... weiterlesen

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Arbeitsschutz

Einleitung Das Arbeitsschutzrecht ist auch im Falle der Home Office-Arbeit anwendbar. Die relevanten Aspekte sind: Definition Grundlagen Rechtsnatur Ziele Motiv Arbeitsgesetz (ArG) Arbeitszeitvorschriften Arbeitszeitgestaltung Gesundheitsschutz... weiterlesen

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Weitere Detailinformationen

Auslagenersatz effektiv Gesetzestexte Art. 327 OR   C. Pflichten des Arbeitgebers / VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen / 1. Arbeitsgeräte und Material VI. Arbeitsgeräte, Material und... weiterlesen

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Begriff Home Office-Reglement

Home Office-Reglement   =   vorformulierte, für eine unbestimmte Arbeitnehmerzahl des Betriebs verbindlich erklärte Vertragsbedingungen, mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung Literatur SENTI CHRISTOPH, Reglemente als Ergänzung... weiterlesen

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Home Office-Klausel

Beim Einzelarbeitsvertrag (EAV) kann der Arbeitsort als Teilaspekt der Arbeitspflicht Vertragsgegenstand bilden. Die Vertragsparteien bestimmen ausdrücklich, an welchem spezifischen Ort der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht zu... weiterlesen

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Allgemein

Grundsätzlich können die Arbeitsvertragsparteien den Inhalt des Arbeitsvertrages frei gestalten (Vertragsfreiheit). Der Inhalt des Arbeitsvertrages darf jedoch nicht gegen die Rechtsordnung verstossen, d.h. der Vertrag... weiterlesen

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Begriff Home Office-Arbeitsvertrag

Home Office-Arbeitsvertrag (EAV)   =   Einzelarbeitsvertrag (privatrechtlicher Schuldvertrag), der unmittelbar die Rechtsbeziehungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, und zwar frei nach ihren übereinstimmenden Willen, wobei jedoch... weiterlesen

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Verjährung

Bei Auslagenersatz gelten im Speziellen nachgenannte Verjährungsregeln: Dauer der Verjährungsfrist Umstrittene Verjährungsdauer Die Dauer der Verjährungsfrist für Auslagen ist umstritten, obwohl den Auslagen in der... weiterlesen

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Zahlungsmodalitäten

Zu den Zahlungsmodalitäten ist zu bemerken: Grundsatz Auszahlung mit dem Lohn, falls nicht ein anderer Zahlungszeitpunkt verabredet oder üblich ist Ausnahme Ohne Arbeitsleistung keine Auslagenzahlung... weiterlesen

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Ersatz-Art

Folgende Arten des Auslagenersatzes sind denkbar: Ersatz effektiver Kosten Definition Ersatz der effektiven Kosten, wenn die Arbeitsvertrags-Parteien kein Regelung über die Entschädigungsart getroffen haben Erfordernis... weiterlesen

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Ersatz-Quantitativ (Spesenhöhe)

Für den Umfang der Spesenersatzpflicht (Spesenhöhe) gilt: Grundsatz Erstattungspflichtig sind nur jene Aufwendungen, die für die Ausführung der geschuldeten Arbeiten notwendig waren Beurteilungskriterien Subjektive Notwendigkeit... weiterlesen

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Gegenstand (notwendiger) Auslagen

Gegenstand notwendiger Auslagen (Spesen) können bilden: Auslagen aus der beruflichen Tätigkeit Software-Lizenzkosten Portokosten Telekommunikationskosten Energiekosten Auslagen, die unabhängig von der Arbeitsleistung anfallen Kosten des privaten... weiterlesen

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Auslagen-Notwendigkeit

Zu ersetzen sind prinzipiell immer nur notwendige Auslagen: HOA im Arbeitgeberinteresse HOA   =   wesentlicher Teil der beruflichen Tätigkeit am Heimarbeitsplatz volle Ersatzpflicht des Arbeitgebers HOA  ... weiterlesen

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Grundsatz Auslagenersatz

Der Auslagenersatz ist folgenden Grundsätzen unterworfen: Ersatzpflicht Gesetzliche Auslagenersatzpflicht Rechtsgeschäftliche Auslagenersatzpflicht Einzelarbeitsvertrag HOA-Reglement Nichtige Wegbedingung Nichtigkeit von Abreden, wonach der Arbeitnehmer berufsbedingte Auslagen ganz oder... weiterlesen

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Ziele Auslagenersatz

Die Ziele des Auslagenersatzes sind: Finanzieller Ausgleich der Ausgaben Versetzung des Arbeitnehmers in den vormaligen Besitzstand, d.h. Tätigung der Auslagen im Arbeitgeberinteresse... weiterlesen

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Rechtsnatur Auslagenersatz

Zur Rechtsnatur des Auslagenersatzes ist zu bemerken: Einseitig zwingende Norm Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, für die Arbeitnehmer entstandenen Unkosten aufzukommen... weiterlesen

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Grundlagen Auslagenersatz

OR 327 OR 327a Einzelarbeitsvertrag (EAV) Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Gesetzestexte Art. 327 OR   C. Pflichten des Arbeitgebers / VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen... weiterlesen