Aktivlegitimation
= Berechtigung des Klägers, das einzuklagende Rechtsverhältnis gegen den Beklagten (hier Mitgläubiger) geltend zu machen SchKG 250 Abs. 1 und 2 legitimieren jeden Gläubiger zur... weiterlesen
= Berechtigung des Klägers, das einzuklagende Rechtsverhältnis gegen den Beklagten (hier Mitgläubiger) geltend zu machen SchKG 250 Abs. 1 und 2 legitimieren jeden Gläubiger zur... weiterlesen
Einleitung Das Recht jeden Gläubigers, Kollokationsklage gegen einen Mitgläubiger zu führen, ist eine Systemergänzung zur Kollokationsklage gegen die Masse. Synonyme für Dritt-Kollokationsklage: Wegweisungskollokationsklage Querkollokationsklage Die... weiterlesen
Ist die Gegenforderung des Gemeinschuldners höher als die vom Gläubiger angemeldete Konkursforderung. hat die Konkursverwaltung ein Interesse den übersteigenden Betrag widerklageweise geltend zu machen. Die... weiterlesen
Die Verrechnung einer Konkursforderung bzw. Nachlassforderung mit einer Forderung des Gemeinschuldners im Kollokationsverfahren ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzungen allgemein Zivil- und konkursrechtliche Voraussetzungen für eine Verrechnung... weiterlesen
Vorgebracht werden können von der Masse bzw. der Verwaltung: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen Dem Schuldner persönlich zustehende Einreden Vgl. BGE 5C.206/2002 vom... weiterlesen
Die Konkursmasse trägt das Beweisrisiko für Nichtbestand der angemeldeten Forderung bzw. Untergang der klägerischen Ansprüche Höhe der teilweise zugelassenen Forderung Zugeteilte Rangstelle. Vgl. BGE 19,... weiterlesen
Im Rahmen der Klagesubstantiierung kann der Kollokationskläger in Abweichung zu seiner Forderungseingabe geltend machen: Neue oder andere Tatsachen Neue oder andere Rechtsgründe Neue oder andere... weiterlesen
Die Kollokationsklage ist ein Rechtsmittel gegen die Kollokationsverfügung [vgl. BGE 98 II 318, Erw. 4]. Voraussetzungen Gläubiger muss durch Kollokationsverfügung beschwert sein, ansonsten ihm das... weiterlesen
Ein zugelassener Gläubiger kann dem Prozess der Hauptpartei als sog. Nebenintervenient beitreten. Auch der Schuldner darf dem Hauptprozess als Nebenintervenient beitreten. Im Einzelnen: Gläubiger Rechtsgenügendes... weiterlesen
= Beklagter (hier die Masse), die vom Kläger für das geltend gemachte Rechtsverhältnis ins Recht gefasst wird Die Konkursmasse ist dann passivlegitimiert, wenn der Gläubiger... weiterlesen
= Berechtigung des Klägers, das einzuklagende Rechtsverhältnis gegen den Beklagten (hier Masse) geltend zu machen Aufgrund von SchKG 250 Abs. 2, 1. Satz, kann ein... weiterlesen
Einleitung Die Kollokationsklage gegen die Masse (Eigen-Kollokationsklage) ist der klassische „Kollokationsklage-Fall“. Synonym für Eigen-Kollokationsklage: Positiver Kollokationsprozess Ein Gläubiger, der von der Konkursverwaltung weggewiesen wurde oder... weiterlesen
Volle Vorwegbefriedigung aus dem Brutto-Konkursvermögen [vgl. SchKG 262 Abs. 1] Ausschluss von Kollokationsklage und Beschwerde Gegenstand von Massaverbindlichkeiten sämtliche Verfahrenskosten, einschliesslich Honorare von Konkursverwaltung, Gläubigerausschuss... weiterlesen
Verbindlichkeiten der Persönlichkeit willen Gegenstand von höchstpersönlichen Forderungen Verpflichtungen aus Verlöbnisbruch Ehescheidung / Unterhaltsbeiträge u/o Ansprüche aus güterrechtliche Auseinandersetzung Vaterschaft / Kinderunterhaltsbeiträge Genugtuung Verfügung von... weiterlesen
Behandlung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Kollokationsplan Forderungsanmeldung Vgl. KOLLOKATIONSPLAN – Bestand der Forderung: Öffentlich-rechtliche Forderungen Kollokation Vgl. KOLLOKATIONSPLAN – Bestand der Forderung: Öffentlich-rechtliche Forderungen Anfechtung des Kollokationsplans... weiterlesen
Verfahrenseinstellung von Passivprozessen nach SchKG 207, mit Ausnahme dringlicher Fälle, bis 10 Tage nach der 2. Gläubigerversammlung Massgeblichkeit des Datums der Konkurseröffnung (Konkurserkenntnis) und nicht... weiterlesen
Einleitung Bei Anhebung einer Kollokationsklage ist stets prüfen, ob ein besonderes, die Kollokationsklage ausschliessendes Rechtsverhältnis besteht: Bei Konkurseröffnung im Prozess liegende Forderungen Forderungen öffentlichen Rechts... weiterlesen
Die Fristigkeits-Eckdaten für eine KOLLOKATIONSKLAGE sind: Rechtsnatur Verwirkungsfrist [vgl. BGE 5C.279/2001, Erw. 3b, vom 14.12.2001] Beginn Fristenlauf mit Auflage des Kollokationsplans Gläubiger müssen für den... weiterlesen
Die Form der Klageschrift orientiert sich an üblichen Form Klageschriftsätzen der Anwaltschaft an Gerichte, nämlich: schriftlich mit Antrag und (substantiierter) Begründung unter Beilage der angefochtenen... weiterlesen
Der Kollokationsklage kommt prozessvorbereitende Wirkung zu, mit welcher er für sein Ansinnen erstmals in der dafür bestimmten Form den Richter anruft. Mit der Klageeinreichung wird... weiterlesen