Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Richterkompetenzen

Der Kollokationsrichter ist nicht befugt, die Kollokationsverfügung der Verwaltung auf ihre (formale) Richtigkeit hin zu überprüfen oder abzuändern. Diese Funktion bleibt der Aufsichtsbehörde (AB) im... weiterlesen

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Zuständigkeit

Anwendbares Recht SchKG 250 Abs. 1 ZPO 1 lit. c ZPO 4 Abs. 1 Die örtliche, sachliche und funktionale gerichtliche Zuständigkeit ist wie folgt geregelt:... weiterlesen

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Aktivlegitimation und Passivlegitimation

Aktivlegitimation Anstelle einer Wiederholung der Ausführungen zur Aktivlegitimation wird verwiesen auf: Kollokationsklage gegen Konkursmasse: Aktivlegitimation Kollokationsklage gegen Mitgläubiger: Aktivlegitimation Passivlegitmation Statt einer Text-Wiederholung zum Thema... weiterlesen

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Klagefrist

Die Erhebung einer Kollokationsklage ist an eine Frist gebunden: Rechtsnatur Gesetzliche Frist nach SchKG [vgl. SchKG 148 und SchKG 250] Im öffentliche Interesse aufgestellte Frist... weiterlesen

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Rechtsnatur

Rechtsmittel Betreibungsrechtliche Klage, aber trotzdem zivilrechtliche Streitigkeit Gestaltungsklage gutheissendes Urteil bewirkt Änderung des Kollokationsplans Berichtigung des Kollokationsplans durch die Verwaltung kommt nur deklaratorische Bedeutung zu... weiterlesen

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Abgrenzungen

Beschwerde =   Korrekturmittel für formelle Fehler der Konkursverwaltung oder des Nachlassliquidators Weiterführende Informationen BESCHWERDE SchKG-Beschwerde / betreibungsrechtliche Beschwerde Kollokationsklage =   Rechtsmittel gegen materiell-rechtliche Fehler der... weiterlesen

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Funktion und Ziele

Funktion Die Kollokationsklage bezweckt die individuelle Geltendmachung von einheitlicher und ordnungsgemässer Anwendung des Schuldbetreibungs- oder Konkursrechts. Ziele Eigen-Kollokationsklage: Anfechtungsmöglichkeit einer abweisenden Kollokationsverfügung durch die Verwaltung... weiterlesen

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Grundsätzliches

Dem Kollokationsprozess gegen die Masse und gegen einen Mitgläubiger sind folgende Punkte gemeinsam: Funktion und Ziele Abgrenzungen Rechtsnatur Klagefrist Aktiv- und Passivlegitimation Zuständigkeit Richterkompetenzen Prozessverfahren... weiterlesen

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KOLLOKATIONSPROZESS

Einleitung Der Kollokationsprozess lässt sich mit folgender Disposition erläutern: Grundsätzliches Funktion und Ziele Abgrenzungen Rechtsnatur Klagefrist Aktiv- und Passivlegitimation Zuständigkeit Richterkompetenzen Prozessverfahren Streitwertberechnung Kostentragung Wirkungen... weiterlesen

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Kollokationsklage-Fazit

Für den Entscheid, eine Kollokationsklage sind immer zu prüfen: 1. Lohnt sich eine Klage (wirtschaftlich)? Mutmassliche Konkursdividende? =   Interessenwert als Entscheidungsgrundlage für eine Massnahme =  ... weiterlesen

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Berechnung des Prozessgewinns

Profit des klagenden Dritt-Gläubiger Wie eingangs erwähnt profitiert der im Kollokationsprozess gegen einen Mitgläubiger obsiegende Dritt-Gläubiger dadurch, dass er als Prozessgewinn den Anteil am Liquidationserlös... weiterlesen

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Widerklage

Der Mitgläubiger ist nicht zur Widerklage berechtigt. Diejenigen Tatbestände, die den Mitgläubiger auf „Widerklagegedanken“ bringen, sind wie folgt zu behandeln: Mehrforderung des Mitgläubigers Nachträgliche Forderungsanmeldung... weiterlesen

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Verrechnung

Verrechnungserklärung des beklagten Mitgläubigers in der Forderungsanmeldung Verwaltungshandeln nach Verrechnung des Gläubigers in der Forderungseingabe Die Verwaltung hat die Verrechnung des Gläubigers zuzulassen und die... weiterlesen

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Einreden und Einwendungen

Vorgebracht werden können vom Drittkläger: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen, ausser diejenigen aus dem persönlichen Verhältnis des Klägers gegen den Beklagten (Mitgläubiger) Dem... weiterlesen

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Beweislast

Die Beweislast orientiert sich nicht an den Parteirollen. Vielmehr trägt der Beklagte die Beweislast und der Kläger hat seine Angriffsmittel einrede- und einwendungsweise vorzubringen: Beklagter... weiterlesen

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Klagesubstantiierung

Kläger Bei der Klagesubstantiierung kann der Kollokationskläger, der anstelle der Masse streitet, alle Einreden und Einwendungen der Masse vorbringen. Dabei ist berechtigt, andere Rechtsgründe, Tatsachen... weiterlesen

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Rechtsbegehren

Die Dritt-Kollokationsklage ist ein Rechtsmittel gegen die Zulassung eines Mitgläubiger generell oder in zu starkem Masse [vgl. SchKG 250 Abs. 2]. Voraussetzungen Kläger Eigene Gläubigerstellung... weiterlesen

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Nebenintervention / Streitverkündung

Ein zugelassener Gläubiger kann dem Prozess des Kollokationsklägers gegen einen Mitgläubiger als sog. Nebenintervenient beitreten, wenn er ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei hat.... weiterlesen

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Passivlegitimation

=   Beklagter (hier die Mitgläubiger), die vom Kläger für das geltend gemachte Rechtsverhältnis ins Recht gefasst wird Der eingeklagte Mitgläubiger ist unter folgenden Voraussetzungen passivlegitimiert:... weiterlesen

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Aktive Streitgenossenschaft

Verlangen zwei oder mehrere im Kollokationsplan zugelassene Gläubiger die Wegweisung oder Herabsetzung eines Mitgläubigers, stellen sich aus Zweckmässigkeitsgründen (meist identischer Prozessstoff, Prozessökonomie, einheitliches Entscheidungsergebnis) folgende... weiterlesen