Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz vom 16.12.1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) Verordnung vom 01.10.1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen... weiterlesen
Bundesgesetz vom 16.12.1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) Verordnung vom 01.10.1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen... weiterlesen
Direkter Immobilienerwerb = Immobilie wird direkt auf den Namen und auf Rechnung des wirtschaftlich Berechtigten gehalten Weiterführende Informationen Direkte Immobilienanlage Direkter Immobilienerwerb Indirekter Immobilienerwerb = ... weiterlesen
Überblick zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Begriff und Abgrenzungen Rechtsgrundlagen Rechtsnatur und Gesetzeszweck History Direkter Immobilienerwerb Indirekter Immobilienerwerb Voraussetzungen Bewilligungspflicht Voraussetzungen Ausnahmen von Bewilligungspflicht... weiterlesen