Bewilligungsgründe
Die Bewilligung für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks kann nur aus den Gründen erteilt werden, die das BewG vorsieht die im kantonalen (Einführungs-)Gesetz postuliert sind. ... weiterlesen
Die Bewilligung für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks kann nur aus den Gründen erteilt werden, die das BewG vorsieht die im kantonalen (Einführungs-)Gesetz postuliert sind. ... weiterlesen
Ein Anfechtungsrecht bei der kantonalen Beschwerdeinstanz und Weiterzugsrecht an Bundesgericht haben: Vertragsparteien Erwerber Veräusserer andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung... weiterlesen
Die Behörden, d.h. die kantonale beschwerdeberechtigte Behörde das Bundesamt für Justiz die Gemeinde, in der das Grundstück liegt können Verfügungen in Rechtskraft erwachsen lassen durch:... weiterlesen
Die Bewilligungsbehörde entscheidet, wenn sie darum ersucht wird von: beschwerdeberechtigter kantonaler Behörde Bundesamt für Justiz Zivilrichter Strafrichter anderer Behörde. ... weiterlesen
Kann die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts nicht ohne weiteres ausschlossen werden, zuständigen Behörden Grundbuchamt Handelsregisteramt Steigerungsbehörde Verweisung des Erwerbers an die Bewilligungsbehörde ohne selbständige Anfechtbarkeit der... weiterlesen
Zuständig für die Feststellung der Bewilligungspflicht und für die Erteilung einer Bewilligung ist die: kantonale Behörde, in deren Amtsbereich sich das Grundstück bzw. wertmässig der... weiterlesen
Kann der Erwerber nicht ohne weiteres ausschliessen, dass es sich um ein bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft handelt, hat er bei der zuständigen Bewilligungsbehörde nachzusuchen um: Bewilligung oder... weiterlesen
Das Feststellungsverfahren wird geprägt durch: Abklärung Bewilligungspflicht Feststellungs-Zuständigkeit Verweisung an Bewilligungsbehörde Entscheid auf Ersuchen Rechtskraft Anfechtungsrecht... weiterlesen
Als Erwerb eines Grundstücks gelten daher: Erwerb des Eigentums an einem Grundstück Alleineigentum Gesamteigentum Miteigentum Stockwerkeigentum Baurecht Wohnrecht Nutzniessung Erwerb von Anteilen an einer juristischen... weiterlesen
Der Bewilligungspflicht des BewG unterliegen die grundbuchliche Übertragung von Grundeigentum jedes andere Rechtsgeschäft, welches einer Person im Ausland die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über ein... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat die Bewilligungspflicht grundstücksbezogen von einem grundsätzlichen und von einem einzelfall-beschreibenden Fokus aus angepeilt: Grundsatz Einzelne Erwerbsgeschäfte Weiterführende Informationen Personen im Ausland Bewilligungspflicht... weiterlesen
Grundsatz Der Erwerb folgender Grundstücke unterliegt grundsätzlich der BewG-Bewilligungspflicht: unüberbautes Land in der Wohnzone unüberbautes Land in der Industriezone unüberbautes Land in der Gewerbezone Ausnahmen... weiterlesen
Ohne BewG-Bewilligung können erworben werden: Grundstücke, die für einen wirtschaftlichen Zweck genutzt werden (= Betriebsstätte-Grundstücke) Industrieimmobilie (Fabrikationsgebäude) Logistikimmobilie (Lagerhalle / Lagerplatz) Büroimmobilie Geschäftsimmobilie (zB Arztpraxis)... weiterlesen
Bewilligungsfrei Zweitwohnungen erwerben können: Staatsangehörige eines EG- oder EFTA-Mitgliedstaates, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten (mit einer Grenzgängerbewilligung EG/EFTA G) Voraussetzungen Erwerb auf den... weiterlesen
Ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann bewilligungsfrei erwerben: eine Wohnung (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) am Ort seines tatsächlichen Wohnsitzes erwerben Bauland, wenn mit dem... weiterlesen
Folgende Erwerbe unterliegen der BewG-Bewilligungspflicht: Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Bauland, welches für solche Bauten bestimmt ist Ausgenommen von der BewG-Bewilligungspflicht sind die Erwerbe Hauptwohnung (siehe auch... weiterlesen
Die Bewilligungspflicht orientiert sich sodann am Nutzungszweck des Erwerbsobjektes: Wohnung Hauptwohnung Zweitwohnung Betriebsstätten-Grundstück Unüberbautes Land Weiterführende Informationen Personen im Ausland Grundstückerwerb Weiterführende Informationen Wohnsitz Zweitwohnungen ... weiterlesen
Als Personen im Ausland gelten: Erwerber, die grundsätzlich nicht dem BewG unterliegen, aber ein Grundstück auf Rechnung einer Person im Ausland erwerben = Treuhandgeschäft Treuhänder... weiterlesen
Als Personen im Ausland gelten: Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben (auch wenn sie einem Schweizer gehören Gesellschaften (AG, KommAG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen)... weiterlesen
Natürliche Personen im Ausland Als natürliche Personen im Ausland gelten: Ausländer mit Wohnsitz im Ausland Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder eine Staatsangehörigkeit... weiterlesen