Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Bewilligungsgründe

Die Bewilligung für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks kann nur aus den Gründen erteilt werden, die das BewG vorsieht die im kantonalen (Einführungs-)Gesetz postuliert sind. ... weiterlesen

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Anfechtungsrecht

Ein Anfechtungsrecht bei der kantonalen Beschwerdeinstanz und Weiterzugsrecht an Bundesgericht haben: Vertragsparteien Erwerber Veräusserer andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung... weiterlesen

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Rechtskraft

Die Behörden, d.h. die kantonale beschwerdeberechtigte Behörde das Bundesamt für Justiz die Gemeinde, in der das Grundstück liegt können Verfügungen in Rechtskraft erwachsen lassen durch:... weiterlesen

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Entscheid auf Ersuchen

Die Bewilligungsbehörde entscheidet, wenn sie darum ersucht wird von:  beschwerdeberechtigter kantonaler Behörde Bundesamt für Justiz Zivilrichter Strafrichter anderer Behörde.  ... weiterlesen

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Verweisung an Bewilligungsbehörde

Kann die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts nicht ohne weiteres ausschlossen werden, zuständigen Behörden Grundbuchamt Handelsregisteramt Steigerungsbehörde Verweisung des Erwerbers an die Bewilligungsbehörde ohne selbständige Anfechtbarkeit der... weiterlesen

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Feststellungs-Zuständigkeit

Zuständig für die Feststellung der Bewilligungspflicht und für die Erteilung einer Bewilligung ist die:  kantonale Behörde, in deren Amtsbereich sich das Grundstück bzw. wertmässig der... weiterlesen

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Abklärung Bewilligungspflicht

Kann der Erwerber nicht ohne weiteres ausschliessen, dass es sich um ein bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft handelt, hat er bei der zuständigen Bewilligungsbehörde nachzusuchen um: Bewilligung oder... weiterlesen

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Verfahren für Feststellung Bewilligungspflicht

Das Feststellungsverfahren wird geprägt durch: Abklärung Bewilligungspflicht Feststellungs-Zuständigkeit Verweisung an Bewilligungsbehörde Entscheid auf Ersuchen Rechtskraft Anfechtungsrecht... weiterlesen

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einzelne Erwerbsgeschäfte

Als Erwerb eines Grundstücks gelten daher: Erwerb des Eigentums an einem Grundstück Alleineigentum Gesamteigentum Miteigentum Stockwerkeigentum Baurecht Wohnrecht Nutzniessung Erwerb von Anteilen an einer juristischen... weiterlesen

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Grundsatz

Der Bewilligungspflicht des BewG unterliegen die grundbuchliche Übertragung von Grundeigentum jedes andere Rechtsgeschäft, welches einer Person im Ausland die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über ein... weiterlesen

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Grundstückserwerb

Der Gesetzgeber hat die Bewilligungspflicht grundstücksbezogen von einem grundsätzlichen und von einem einzelfall-beschreibenden Fokus aus angepeilt:  Grundsatz Einzelne Erwerbsgeschäfte Weiterführende Informationen Personen im Ausland Bewilligungspflicht... weiterlesen

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Unüberbautes Land

Grundsatz Der Erwerb folgender Grundstücke unterliegt grundsätzlich der BewG-Bewilligungspflicht: unüberbautes Land in der Wohnzone unüberbautes Land in der Industriezone unüberbautes Land in der Gewerbezone Ausnahmen... weiterlesen

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Betriebsstätten-Grundstück

Ohne BewG-Bewilligung können erworben werden: Grundstücke, die für einen wirtschaftlichen Zweck genutzt werden (=   Betriebsstätte-Grundstücke) Industrieimmobilie (Fabrikationsgebäude) Logistikimmobilie (Lagerhalle / Lagerplatz) Büroimmobilie Geschäftsimmobilie (zB Arztpraxis)... weiterlesen

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Zweitwohnung

Bewilligungsfrei Zweitwohnungen erwerben können: Staatsangehörige eines EG- oder EFTA-Mitgliedstaates, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten (mit einer Grenzgängerbewilligung EG/EFTA G) Voraussetzungen Erwerb auf den... weiterlesen

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Hauptwohnung

Ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann bewilligungsfrei erwerben:  eine Wohnung (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) am Ort seines tatsächlichen Wohnsitzes erwerben Bauland, wenn mit dem... weiterlesen

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Wohnung

Folgende Erwerbe unterliegen der BewG-Bewilligungspflicht: Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Bauland, welches für solche Bauten bestimmt ist Ausgenommen von der BewG-Bewilligungspflicht sind die Erwerbe Hauptwohnung (siehe auch... weiterlesen

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Bewilligungspflicht nach Immobiliennutzung

Die Bewilligungspflicht orientiert sich sodann am Nutzungszweck des Erwerbsobjektes: Wohnung Hauptwohnung Zweitwohnung Betriebsstätten-Grundstück Unüberbautes Land Weiterführende Informationen Personen im Ausland Grundstückerwerb Weiterführende Informationen Wohnsitz  Zweitwohnungen ... weiterlesen

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Treuhandgeschäfte / Trusts

Als Personen im Ausland gelten: Erwerber, die grundsätzlich nicht dem BewG unterliegen, aber ein Grundstück auf Rechnung einer Person im Ausland erwerben =   Treuhandgeschäft Treuhänder... weiterlesen

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Juristische Personen

Als Personen im Ausland gelten: Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben (auch wenn sie einem Schweizer gehören Gesellschaften (AG, KommAG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen)... weiterlesen

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Natürliche Personen

Natürliche Personen im Ausland Als natürliche Personen im Ausland gelten:  Ausländer mit Wohnsitz im Ausland Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder eine Staatsangehörigkeit... weiterlesen