Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Personen im Ausland

Bei den „Personen im Ausland“ ist zu differenzieren in:  Natürliche Personen Juristische Personen (inkl. vermögensfähige Gesellschaften o. eigene Rechtspersönlichkeit) Treuhandgeschäfte / Trusts Weiterführende Informationen Bewilligungspflicht... weiterlesen

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Grundbucheintrag

Im Grundbuch dürfen bewilligungspflichtige Grundstückerwerbe nur eingetragen werden, wenn dem Erwerber eine Bewilligung erteilt worden ist. Gleiches gilt für den Vollzug eines bewilligungspflichtigen ausserbuchlichen Erwerbsgeschäfts,... weiterlesen

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Ausnahmen von Bewilligungspflicht

Auch wenn oben bezeichnete drei Voraussetzungen erfüllt sind, bestehen noch folgende Ausnahmen von der Bewilligungspflicht (vgl. BewG 7): Gesetzliche oder eingesetzte Erben bzw. Vermächtnisnehmer nach... weiterlesen

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Voraussetzungen

Die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts knüpft grundsätzlich an drei, kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen: Erwerber ist eine Person im Ausland, im Sinne des BewG =   subjektive Bewilligungspflicht... weiterlesen

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Voraussetzungen Bewilligungspflicht

Das Prinzip „Kein Grundsatz ohne Ausnahmen“ gilt auch beim BewG: Die Bewilligungspflicht ist an Voraussetzungen gebunden, die wieder Ausnahmen kennen. Sakrosankt ist indessen, dass ein... weiterlesen

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Indirekter Immobilienerwerb

Immobilien können auch mittelbar, über einen bestimmten Rechtsträger, erworben werden: Indirekter Immobilienbesitz: Übersicht | immobilien-kaufen.ch Für den indirekten Immobilienerwerb können Anonymitätsgründe, Halter-Strukturgründe sowie Nachfolge- und Steuerimplikationen... weiterlesen

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Direkter Immobilienerwerb

Der direkte Erwerb von Immobilien oder an Immobilienrechten kann über folgende Eigentumsformen stattfinden: Alleineigentum Miteigentum Stockwerkeigentum Gesamteigentum | gesamteigentum.ch Eigentum auf Zeit  Selbständiges und dauerndes Baurecht Schweizer... weiterlesen

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

History

Die „Immobilienerwerbs-Beschränkung“ hat eine wechselvolle Vergangenheit.  23.03.1961 Erster Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, befristet auf 5 Jahre... weiterlesen

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Rechtsnatur und Gesetzeszweck

Rechtsnatur Gesetzliche Eigentumsbeschränkung, in dem der aktuelle Grundeigentümer nicht oder nur an bestimmte Erwerber verkaufen darf  Gesetzeszweck Hauptzweck Schutz des einheimischen Bodens vor Überfremdung Weitere... weiterlesen

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Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz vom 16.12.1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) Verordnung vom 01.10.1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen... weiterlesen

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Abgrenzungen

Direkter Immobilienerwerb =   Immobilie wird direkt auf den Namen und auf Rechnung des wirtschaftlich Berechtigten gehalten Weiterführende Informationen Direkte Immobilienanlage  Direkter Immobilienerwerb Indirekter Immobilienerwerb =  ... weiterlesen

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Einleitung zum Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Der Grundstückserwerb in der Schweiz durch ausländische Personen ist gesetzlich beschränkt. Dabei besteht der Grundsatz der Bewilligungspflicht (Bewilligungsgründe, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht und Bewilligungsverfahren). Unerheblich... weiterlesen