Öffentliches Inventar

Literatur

  ABT DANIEL / WEIBEL THOMAS (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht, Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckung, Prozessführung, 4. Auflage, Basel 2019 DRUEY JEAN NICOLAS, Grundriss des Erbrechts, 6. Auflage,... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Begriff

Das öffentliche Inventar ist das den Erben (auf entsprechenden Antrag hin) zustehende erbrechtliche Institut, welches der Beschaffung von Informationen über den Bestand und den Wert... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Spezialfall: Erbgangsschulden

Gläubiger aus Erbgangsschulden sind keine Gläubiger des Erblassers, weshalb die Präklusionswirkung von ZGB 590 keine Anwendung findet. Der Gesetzgeber bezweckte nicht einen generellen Schutz der... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Checkliste

Person Antrags-Berechtigung Fristbeginn Gesetzlicher Erbe Ja Kenntnis Tod * Testamentarisch eingesetzter  Erbe Ja Amtliche Mitteilung der Testamenteröffnung * Erbvertraglich eingesetzter  Erbe Ja Kenntnis Tod oder amtliche... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Fazit

Das öffentliche Inventar dient zunächst als Informationsquelle über Umfang und Bestand der Erbschafts-Aktiven und -Passiven. Es dient sodann als Entscheidungsgrundlage für die Erklärung über Annahme... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Spezialfall: Bereicherungshaftung

Eine Haftung im Umfang der Bereicherung im Zeitpunkt des Todes  besteht in folgenden Fällen (ZGB 590 II): der Gläubiger hat ohne eigene Schuld die Anmeldung... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Mögliche Erklärungen über Erbschaftsannahme

Innerhalb der einmonatigen Überlegungsfrist (Deliberationsfrist) hat sich der Erbe über die Annahme bzw. Nichtannahme der Erbschaft zu erklären. Als Entscheidungsgrundlage dient das Inventarverzeichnis. Mögliche Erklärungsinhalte... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Überlegungsfrist (Deliberationsfrist)

Nach Abschluss des Inventars wird jeder  Erbe durch individuelle schriftliche Benachrichtigung aufgefordert, sich über den Erwerb der Erbschaft zu erklären. Die Überlegungsfrist beträgt einen Monat... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Betreibungsausschluss während Inventar-Dauer

Während der Dauer des Inventars, d.h. ab Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars bis zum Ablauf der Überlegungsfrist, sind Betreibungen ausgeschlossen für: Erbschaftsschulden, d.h. bereits... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Deliberation (Überlegung)

Ziel jeden öffentlichen Inventars ist es, die Rechtslage zu klären, ob dem Grundsatz nach der Nachlass angenommen oder ausgeschlossen wird. Es gibt drei Varianten: Vorbehaltlose... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Geschäftsfortsetzung während Inventar-Dauer

Bewilligungspflicht für Geschäftsfortsetzung Die Geschäftsfortsetzung während der Dauer des Inventars, d.h. zwischen Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars und Ablauf der Überlegungsfrist, gehört nicht zu... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Zulässige Verwaltungs-Handlungen während Inventar-Dauer

Ausschliesslich «Notwendige Verwaltungshandlungen» Zulässig während der Dauer des Inventars, d.h. zwischen Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars und Ablauf der Überlegungsfrist, sind lediglich «notwendige Verwaltungshandlungen»... weiterlesen