Vertragliche Leistungsbegrenzungen
Als Leistungsbegrenzungen kraft Vertrages gelten: Aussichtslose Fälle Warte- oder Karenzfristen Mindeststreitwerte Selbstbehalte Schadenauskauf Literatur BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE... weiterlesen