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Rechtsschutzversicherungen

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RSV-Versicherungsvertrag

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für den RSV-Versicherungsvertrag gelten folgende Voraussetzungen:

  • Grundsatz der Vertragsfreiheit
  • Rechtliche Einschränkungen
    • Form des Versicherungsvertrags (zwingend)
      • Gesonderter Versicherungsvertrag oder gesondertes Policen-Kapitel [AVO 166 Abs. 1]
    • Inhalt des Versicherungsvertrags (zwingend)
      • Inhalt der Rechtsschutzgarantie [AVO 166 Abs. 1]
      • Bezeichnung der Rechtsschutzversicherungsprämie [AVO 166 Abs. 1]
      • Ablehnungsrecht des Versicherers bei der Anwaltswahl [AVO 167 Abs. 3]
      • Hinweis auf das Meinungsverschiedenheitenverfahren [AVO 169 Abs. 1]
    • Schadenerledigungsdelegation
      • Bezeichnung in der Police oder in einem gesonderten Vertrag [AVOR 166 Abs. 2]
        • Name
        • Sitz
        • Adresse
    • Freie Anwaltswahl [AVO 166 f.]
    • Verbot der Pflicht zur Entbindung vom Berufsgeheimnis [AVO 168]
      • bei Interessenkollision
      • bei Nachteiligkeit für den Versicherten
    • Erfolgshonorar-Verbot [AVO 170]
  • Faktische Schranken
    • Massen-Versicherungsvertrag mit Typisierung des Vertragsinhaltes für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit einer Vielzahl von Kunden
    • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur ergänzenden Detailregelung der Versicherungsvertrags-Bedingungen

Die Erläuterung des RSV-Versicherungsvertrags lässt sich wie folgt differenzieren:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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