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Immer mehr Immobilien werden „ab Plan“ zum Verkauf angeboten: Vor allem bei neuen Eigentumswohnungen wird mit dem Bau meist erst begonnen, wenn genügend Kaufinteressenten gefunden... weiterlesen
Stockwerkeigentümer können auf Klage anderer Eigentümer nur aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sich die Kläger selber korrekt verhalten haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden... weiterlesen
Die Kosten für notwendige Sanierungen, Umbauten oder Ausbauten am Gebäude haben die Stockwerkeigentümer oft gemeinsam zu tragen: Viele Käufer einer Eigentumswohnung sind sich zu wenig... weiterlesen
In der Schweiz erfreut sich Stockwerkeigentum wachsender Beliebtheit; der Hauseigentümerverband bei derzeit ca. 250’000 Stockwerkeigentümern in der Schweiz gar von einem „Boom“. Einerseits sind Eigentumswohnungen... weiterlesen
Schema für ein Reglement (PDF, 111 KB) Schema des ersten Protokolls der Eigentümerversammlung (PDF, 92 KB) Schema des zweiten Protokolls der Eigentümerversammlung (PDF, 92 KB)... weiterlesen
Aufhebungsgründe Stockwerkeigentum kann durch die übereinstimmende Willenserklärung aller Stockwerkeigentümer aufgehoben werden (Aufhebungsvereinbarung). Jeder Stockwerkeigentümer hat einen Anspruch auf Aufhebung des Stockwerkeigentums. Der Anspruch setzt aber... weiterlesen
Die Überlassung von Stockwerkeigentumsanteilen zum Gebrauch (Miete) ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Steuerbar sind jedoch die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen sowie die... weiterlesen
Stockwerkeigentumsanteile unterliegen wie anderer Grundbesitz auch der Vermögenssteuer. Abzugsfähig sind dabei die Schulden (Hypothekarbelastung). Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert besteuert, so auch Liegenschaften. Der... weiterlesen
Schuldzinsen, z.B. Hypothekarzinsen, sind von den steuerbaren Einkünften abzugsfähig. Schuldzinsen sind generell in voller Höhe abzugsfähig, ungeachtet des Verwendungszwecks des Kapitals, für das sie geschuldet... weiterlesen
Örtliche Zuständigkeit Die Besteuerung von Grundeigentum und sein Ertrag ist dem Kanton vorbehalten, in dem sich das Grundstück befindet. Einkommensteuer Vermögenssteuer Erneuerungsfonds und Steuern StWE... weiterlesen
Erwirbt ein Käufer die Stockwerkeinheit von einem General- bzw. Totalunternehmer, so bestehen die Mängelrechte (kraft des entsprechenden Vertrages) gegenüber dem Unternehmer und nicht gegenüber dem... weiterlesen
Der einzelne Stockwerkeigentümer kann seine Mängelrechte auch in Bezug auf gemeinschaftliche Teile ausüben. Die entsprechenden Mängelrechte liegen nicht bei der Gemeinschaft. Ein gemeinsames, geschlossenes Vorgehen... weiterlesen
Allgemeines Erwirbt der Eigentümer das Stockwerkeigentum aus erster Hand, d.h. bei Errichtung der Gebäulichkeit, so stellt sich jeweils die Frage, ob es sich um einen... weiterlesen
Mit dem Erwerb von Stockwerkeigentum bindet der Käufer in der Regel einen beträchtlichen Teil seiner finanziellen Mittel und Kräfte an ein Objekt. Gleichzeitig ist er... weiterlesen
Der Erwerber tritt grundsätzlich in die Rechtsstellung des Veräusserers ein. Die von den Miteigentümern vereinbarte Nutzungs- und Verwaltungsordnung und die von ihnen gefassten Verwaltungsbeschlüsse sowie... weiterlesen
Übertragungen von Stockwerkeigentumsanteilen bedürfen in der Regel wie alle Grundstücksübertragungen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Zulässig ist jedoch auch die Abtretung von im Sondernutzungsrecht... weiterlesen
Es ist darauf zu achten, dass im Kaufvertrag der Umfang des zu übertragenden Objekts genau umschrieben ist. Ein Augenmerk ist ebenfalls auf folgende Details zu... weiterlesen
Allgemeines Der Stockwerkeigentümer kann über seinen Anteil grundsätzlich frei verfügen; mitunter kann er ihn auch verkaufen. Den anderen Stockwerkeigentümern steht kein Vorkaufsrecht von Gesetzes wegen... weiterlesen
Ein Stockwerkeigentumsanteil kann Gegenstand einer Pfändung bzw. einer Grundpfandverwertung sein. Zu beachten ist, dass daneben auch die gemeinschaftliche Sache an sich (das Gesamtgrundstück) und das... weiterlesen