Rechtsbegehren
Die adhäsionsweise Geltendmachung der Zivilansprüche im Strafverfahren hat durch ausdrückliche Erklärung zu erfolgen (vgl. StPO 119 Abs. 2 lit. b; siehe Box unten), zusammen mit... weiterlesen
Die adhäsionsweise Geltendmachung der Zivilansprüche im Strafverfahren hat durch ausdrückliche Erklärung zu erfolgen (vgl. StPO 119 Abs. 2 lit. b; siehe Box unten), zusammen mit... weiterlesen
Die Privatklägerschaft kann in folgenden Personen bestehen: Geschädigte Opfer Angehörige des Opfers Subrogationsgläubiger VVG 72; StPO 122 Abs. 2... weiterlesen
Das Gericht entscheidet über die Adhäsionsklage (Zivilklage), wenn der Sachverhalt spruchreif ist bei Schuldspruch und bei Freispruch. Vgl. StPO 126 Abs. 1. In Fällen, in welchen Opfer beteiligt sind,... weiterlesen
Das Strafgericht verweist die Adhäsionsklage bzw. die Zivilklage auf den Zivilweg (vgl. StPO 126 Abs. 2): bei Einstellung des Strafverfahrens; bei Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahren;... weiterlesen
Der Rückzug der Zivilklage durch die Privatklägerschaft vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bewirkt, dass sie diese mit Zivilklage erneut geltend machen kann (vgl. StPO 122... weiterlesen
Der Abschluss einer Insolvenzvereinbarung ist einem Zivilurteil gleichgestellt, weshalb die Forderung nicht mehr adhäsionsweise im Strafverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BGer 6B_1194/2018, Erw. 2... weiterlesen
Allgemein Die Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung verjähren wie folgt: Relative Verjährungsfrist: 3 Jahre Absolute Verjährungsfrist: 10 Jahre ab Eintritt des schädigenden Ereignisses 20 Jahre... weiterlesen
Adhäsionsklage = Klage innerhalb eines Strafverfahrens zur Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche (v.a. Schadenersatz + Genugtuung) der geschädigten Person (Privatstrafkläger)... weiterlesen
StPO 118 / 119 (Privatklägerschaft) StPO 122 ff. (Adhäsionsklage) ZPO 64 (Wirkungen der Rechtshängigkeit) ZPO 39 (Gerichtsstand) 3. Abschnitt: Privatklägerschaft Art. 118 StPO Begriff und Voraussetzungen 1 Als... weiterlesen
Gerichtsstand am Ort der Strafbegehung Der Beschuldigte kann sich im Adhäsionsprozess nicht auf die Wohnsitz-Gerichtsstandsgarantie von BV 30 Abs. 2 berufen; vgl. ZPO 39. Es... weiterlesen
Prozessökonomische Vorteile Privatstrafkläger vermeidet das mit einen Zivilprozess einhergehende Risiko Reduktion des Beweismittelrisikos Kein Kostenrisiko Keine prozessökonomischen Vorteile entstehen, wenn die Strafgerichte die Adhäsionsklage systematisch... weiterlesen
Ein Rückzug ist nicht möglich, aber eine sog. «Abstandnahmeerklärung». Literatur RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020... weiterlesen
Antragsrückzug Bei sog. «Antragsdelikten» kann die Strafanzeige zurückgezogen werden, und zwar auf zwei Weisen: Der Geschädigte kann jederzeit ausdrücklich auf den Strafantrag verzichten. Verzicht i.w.S.... weiterlesen
Für Strafrechtslaien stellen sich bei der Verfolgung der Strafanzeige-Interessen folgende Fragen: Beizug eines Rechtsanwalts Anwaltssuche Unentgeltliche Rechtspflege Beizug eines Rechtsanwalts? Grundsatz Der Beizug eines Rechtsanwalts... weiterlesen
BAUMANN CLAUDE, Die Stellung des Geschädigten im schweizerischen Strafprozess, Diss. Zürich 1958 BAUMANN WEY SABINE, Teilklage, unbezifferte Forderungsklage, Stufenklage – die Qual der Wahl?, in:... weiterlesen
Als absolute Antragsdelikte des schweizerischen Strafrechts gelten beispielsweise: 123 Einfache Körperverletzung 125 Fahrlässige [einfache] Körperverletzung 126 Tätlichkeiten 141 Sachentziehung 141bis Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten 142... weiterlesen
Als relative Antragsdelikte des schweizerischen Strafrechts gelten beispielsweise: 137 Unrechtmässige Aneignung 138 Veruntreuung 139 Diebstahl 143 Unbefugte Datenbeschaffung 146 Betrug 147 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage... weiterlesen
Muster «Formular Strafanzeige» Download Formular Strafanzeige (PDF) Muster «Formular Rückzug Antragsdelikt-Strafanzeige» Download Formular Rückzug Antragsdelikt-Strafanzeige (PDF) Muster «Formular Abstandnahme Offizialdelikt-Strafanzeige» Download Formular Abstandnahme Offizialdelikt-Strafanzeige (PDF)... weiterlesen
Als Offizialdelikte gelten: Allgemein Straftatbestände, die im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) nicht als Antragsdelikte bezeichnet sind. Sonderfälle Sachbeschädigung (StGB 144), mit Verursachung von grossem Schaden (StGB... weiterlesen
Die Lancierung eines Strafantrags (Bestrafungsantrag) bzw. die Erstattung einer Strafanzeige (Information) ist vielschichtiger als von vielen hinlänglich angenommen wird. Die Darstellung der unterschiedlichen Antrags- bzw.... weiterlesen