LAWINFO

Strafanzeige / Strafantrag

QR Code

Frist + Geltendmachung

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Konstituierung als Zivilkläger bis spätestens zum Abschluss des Vorverfahrens
    • Der Geschädigte, der eine Zivilklage adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen will,
      • muss sich bis spätestens zum Abschluss des Vorverfahrens
      • durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärunggegenüber der Strafverfolgungsbehörde
      • als Zivilkläger konstituieren
    • StPO 118 und StPO 119.
  • Konstituierung mittels Strafantrag
    • Der Strafantragist der Konstituierungs-Erklärung gleichgestellt (vgl. StPO 118 Abs. 2).
  • Formierung als Privatkläger
    • Die geschädigten Personen, welche sich als Straf- oder Zivilkläger am Strafverfahren beteiligen möchten, gelten als Privatkläger (vgl. StPO 118 Abs. 1).

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.