Verteidigerwechsel
Ist eine wirksame Verteidigung nicht mehr gewährleistet, kann die Verfahrensleitung einer anderen Person übertragen (vgl. StPO 134 Abs. 2): Veranlassung Auf Gesuch hin Gesuchsteller Beschuldigte... weiterlesen
Ist eine wirksame Verteidigung nicht mehr gewährleistet, kann die Verfahrensleitung einer anderen Person übertragen (vgl. StPO 134 Abs. 2): Veranlassung Auf Gesuch hin Gesuchsteller Beschuldigte... weiterlesen
Die Leistungen der amtlichen Verteidigung werden nach dem massgebenden Anwaltstarif entschädigt: Grundlagen BV 29 Abs. 3 StPO 135 Abs. 1 Umfang des verfassungsmässigen Anspruchs auf... weiterlesen
Wurde die amtliche Verteidigung bewilligt, steht dem Strafverteidiger nur ein Entschädigungsanspruch, gegenüber dem Staat, zu: Grundlagen Entschädigungsgrundlage Öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen Bund bzw. Kanton und dem... weiterlesen
Ein mittelloser Privatkläger, welcher seine Zivilansprüche geltend machen will, kann auf Ersuchen hin einen unentgeltlichen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen: Der Staat stellt sicher, dass seine... weiterlesen
Der Anspruch auf amtliche Verteidigung ist vorgesehen für ein: eigentliches Strafverfahren Vertretungsumfang zur Vertretung in Vorverfahren + Strafprozess von der Eröffnung des Vorverfahrens bis zum... weiterlesen
Eine amtliche Verteidigung wird auch angeordnet, wenn der Beschuldigte nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt und eine Verteidigung zur Interessenwahrung des Beschuldigten geboten ist... weiterlesen
Die Strafbehörde hat im Endentscheid die Kosten- und Entschädigungsfolgen festzulegen (vgl. StPO 421 Abs. 1): Definition Kostenbeschwerde = Rechtsmittel gegen einen Endentscheid der Strafbehörde v.a.... weiterlesen
Die Kautelen für eine amtliche Verteidigung und ihre Kostenfolgen (Unentgeltliches Verfahren / unentgeltlicher Rechtsbeistand) folgt bestimmten Grundlagen, Voraussetzungen und einer Judikatur: Verteidigungsrecht Voraussetzungen Verfahrensart Fallbedeutung... weiterlesen
Die private Wahlverteidigung charakterisiert sich anhand folgender Aspekte: Verteidigungsrecht Verteidiger-Mandatierung Verteidiger-Vergütung Literatur OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 140 ff., Rz... weiterlesen
Der Beschuldigte hat das Recht, selber in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Verteidiger zu beauftragen (sog. private Wahlverteidigung). Zusätzliche private Wahlverteidigung Der Beschuldigte... weiterlesen
Bei der privaten Mandatierung zur Strafverteidigung gilt das allgemeine Auftragsrecht sowie, weil der Strafverteidiger Rechtsanwalt sein muss, die Berufs- und Standesregeln: Die Auswahl, Instruktion, Überwachung... weiterlesen
Mandatiert die beschuldigte Person ihren Verteidiger selbst, hat sie ihn grundsätzlich auch selber zu bezahlen. Bei der privaten Verteidigung orientiert sich die Honorierung / Vergütung... weiterlesen
Der Beschuldigte ist berechtigt, in jedem Strafverfahren und auf jeder Verfahrensstufe einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu betrauen sich – unter Vorbehalt der Regeln über... weiterlesen
In der Strafverfolgung gegen Erwachsene erfolgen Bestellungen (im Kanton Zürich) wie folgt: amtliche Verteidigungen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Büro für amtliche Mandate unentgeltliche Rechtsbeistände während... weiterlesen
Nach erfolgter Anklageerhebung ist das (Straf-)Gericht als Verfahrensleitung (im Hauptverfahren) zuständig für: Bestellung von amtlichen Verteidigungen Bestellung von unentgeltlichen Rechtsbeistandschaften Dieselbe Verfahrensleitung des (Straf-)Gerichts ist... weiterlesen
In der Strafprozesspraxis werden unterschieden: Notwendige Verteidigung Definition Beschuldigte Person muss angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Umstände zwingend und ohne entsprechendes Ersuchen verbeiständet sein muss... weiterlesen
Für die Beurteilung der sog. „notwendigen Verteidigung“ ist vorab zu unterscheiden in: Fälle ohne Verteidigungszwang In einfacheren Straffällen, v.a. in sog. „Bagatellfällen, besteht kein Verteidigungszwang... weiterlesen
Ein Verteidigungszwang kann aus verschiedensten Gründen bestehen: Definition der zwingenden Verteidigung Die notwendige Verteidigung bedeutet, dass der Beschuldigte in allen Stadien des Strafverfahrens zwingend verteidigt... weiterlesen
Infolge Einsetzung des amtlichen Verteidigers mittels Verfügung, umfasst das besondere öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis keine Substitutionsbefugnis: Keine Übertragung der Verteidiger-Rechte und –Pflichten auf einen anderen Rechtsanwalt. Ein... weiterlesen
Der Anspruch auf eine notwendige Verteidigung ist zeitlich, sachlich und funktional bestimmt bzw. u.U. beschränkt: Anspruch auf Prüfung einer notwendigen Verteidigung Grundlage: StPO 130 Die... weiterlesen