Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
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Subvention

Kurzdefinition Subvention   =   Oberbegriff für Finanzhilfe und Abgeltung Langdefinition Die Subvention ist eine Leistung des Subventionsgebers an den Subventionsempfänger, ohne äquivalente Gegenleistung. Eine allgemein anerkannte... weiterlesen

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Literatur

ABEGG ANDREAS, Die Bewertung von Kooperationen zwischen Staat und Privaten in der staatstheoretischen Diskussion der Schweiz, in: Jan Ziekow (Hrsg.), Wandel der Staatlichkeit und wieder... weiterlesen

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Fazit

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) ist ein verwaltungsrechtlich motiviertes Spezialgesetz, welches klärt, was unter einer Subvention zu verstehen ist und unter welchen... weiterlesen

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Steuern

Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten: Kapital- und Ertragssteuern Einordnung in die Förderungssysteme Staatliche Förderung von F&E kann insbesondere erfolgen durch direkte Subventionen indirekt durch... weiterlesen

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Konkurs

Im Falle eines Konkurses des Subventionsbezügers gelten die allgemeinen Regeln des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1). Literatur AMON KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des... weiterlesen

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Prozess

Rechtsweg(e) In der Regel ist der Verwaltungsrechtsweg einzuschlagen. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme, können doch die Parteien bei der Zusprechung von Subventionen entscheiden, ob der... weiterlesen

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Rechnungslegung

Klassische übliche Rechnungslegung mit doppelter Buchführung. Weiterführende Informationen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen Leitfaden für ein Prüfkonzept Subventionen (PDF, 148 kB, 09.08.2023) Muster- Programmvereinbarung (DOCX,... weiterlesen

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Staatshaftung

Die vermögensrechtliche Verantwortlichkeit des Staates und seiner Personals ist öffentlich-rechtlicher Natur; als ausschliessliche Staatshaftung ausgestaltet. Die Grundlage für die Staatshaftung bildet: Verantwortlichkeitsgesetz vom 14.03.1958 (VG;... weiterlesen

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Ende

Das Subventionsverhältnis bzw. der Subventionsvertrag enden: Erfüllung Fristablauf Kündigung Verzicht uam. Literatur Beendigung des verwaltungsrechtlichen Vertrags MÄCHLER AUGUST, Die Auflösung des verwaltungsrechtlichen Vertrages, in: Isabelle... weiterlesen

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Übergangsrecht

Für die nachträgliche Änderung der gesetzlichen Subventionsgrundlagen i.w.S. ist massgebend das anwendbare Recht im Zeitpunkt der Gesuchs-Einreichung. Literatur BEZZOLA-BÜCHLER DUMENT N., Staatliche Drittsicherheiten für Private... weiterlesen